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Gerichts- und bewährungshelferin bzw. gerichts- und bewährungshelfer (w/m/d)

Stralsund
Land Mecklenburg-Vorpommern
Inserat online seit: 22 Juli
Beschreibung

Ihre Aufgaben

* Hilfe und Unterstützung bei der sozialen Integration von Straffälligen,
* Unterstützung bei der Realisierung und Überwachung der vom Gericht angeordneten Auflagen und Weisungen,
* Gestaltung der Gerichts- und Bewährungshilfeprozesse unter dem Gesichtspunkt einer sozialpädagogischen Maßnahmenplanung und -realisierung,
* Erstellen von Berichten und Stellungnahmen,
* Erschließung der Beratungs-, Therapie- und anderen Unterstützungsangeboten für Straffällige,
* Kooperation mit justizinternen und externen Partnern und Auftraggebern,
* Mitwirkung bei der Ausgestaltung des integralen Konzepts zwischen Justizvollzug und Bewährungshilfe.
1. Ihr Profil

Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik bzw. einen anerkannten gleichwertigen Abschluss. Außerdem besitzen Sie die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge.

Es werden Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorausgesetzt. Diese Voraussetzung wird bei Muttersprachlerinnen bzw. Muttersprachlern als erfüllt angesehen. Andere Bewerbende bringen bitte ein entsprechendes Zertifikat bei.

Wünschenswert sind berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Delinquenten, Kenntnisse im Jugend- und Sozialhilferecht, Kenntnisse in der Sozialen Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit sowie Kooperations- und Teamfähigkeit.

Sie verfügen über die Fähigkeit, sich auf wechselnde Anforderungen und Arbeitsfelder einzustellen und über die Bereitschaft, auch in Justizvollzugsanstalten tätig zu werden. Zudem erklären Sie sich bereit, Ihr privates Kraftfahrzeug für dienstliche Zwecke im Rahmen der Außentätigkeit zur Verfügung zu stellen.

2. Das bieten wir Ihnen

* eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit,
* Unterstützung bei der fachbezogenen Weiterbildung,
* 30 Tage Erholungsurlaub,
* Dienstsportanerkennung,
* Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten,
* die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Der Dienstposten ist mit BesGr. A 11 LBesG M-V bewertet. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist die Stelle nur bis zur Besoldungsgruppe A 10 LBesG M-V besetzbar. Eine Beförderung ist mit der Stellenbesetzung nicht verbunden.

Die tarifrechtliche Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe S 15 TV-L.

Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Es empfiehlt sich daher, bereits im Anschreiben auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung hinzuweisen.

Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert, den Bewerbungsunterlagen neben geeigneten Nachweisen zu Abschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen ein aktuelles sowie ggf. weitere vorhandene Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen beizufügen. Sollten entsprechende Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen nicht vorliegen, wird darum gebeten, deren Erstellung kurzfristig zu veranlassen und sie zeitnah nachzureichen.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss in Form einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst werden gebeten, Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte - auch durch den Personalrat des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit - einzureichen.

Von der erfolgreichen Bewerberin / dem erfolgreichen Bewerber wird die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen.

Darüber hinaus ergeht der Hinweis, dass vor einer Verbeamtung eine Zuverlässigkeitsprüfung nach § 12a des Landesbeamtengesetzes M-V durchgeführt wird.

Bewerbungen sind bis zum 08.08. einzureichen.

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