Die Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH sucht frühestens ab 01.05.2026 Honorardozent*innen für die Berufsfachschule für Logopädie in der Bauhofstraße 3, 04103 Leipzig. In zentrumsnaher Lage betreibt die BBW-Leipzig-Gruppe eine seit 2001 bestehende Berufsfachschule für Logopädie und eine Praxis für Logopädie. An der Berufsfachschule für Logopädie begleitet das engagierte Team jeweils einen Kurs pro Ausbildungsjahr auf seinem Weg zum Examen. Wir setzen dabei auch auf Expert*innen als Honorardozent*innen, um den Schüler*innen das weite Themenspektrum auf der Höhe der Zeit und fachlich angemessen zu vermitteln. Unterstützen Sie uns mit Ihrem Wissen und Freude am Unterrichten, um die Fachkräfte von morgen auszubilden! Die Unterrichtszeiten können dabei flexibel auf monatlicher Basis abgesprochen werden. Der Lehrplan ist einzusehen unter: https://www.schulportal.sachsen.de/lplandb/ Die Honorardozentur findet in der Regel im Rahmen einer Übungsleiterpauschale statt. Weitere Infos: https://schulen.bbw-leipzig.de/berufsfachschule-fuer-logopaedie/ Sie übernehmen die Planung und Durchführung des Theorieunterrichts im Fach Dysarthrophonien im 3. Ausbildungsjahr mit dem Ziel anwendungssichere Kompetenzen & Kenntnisse zu Dysarthrophonien zu vermitteln. Inhalte: Ätiologie, Symptome, Diagnostik, Therapie, Beratung von Angehörigen Sie führen Leistungsnachweise durch. Sie berücksichtigen den Lehrplan des Freistaates Sachsen für die Berufsfachschule für Logopädie. Umfang: 30 Unterrichtseinheiten pro Ausbildungsjahr Sie verfügen über einen Abschluss als Logopäd*in und mindestens ein vorliegender erster akademischer Grad (z.B. B.A, B.Sc.) ODER ein erfolgreich abgeschlossenes Studium in einer relevanten Disziplin mind. auf Bachelorniveau (z.B. Patholinguistik, Sprechwissenschaften, klinische Linguistik o.Ä.) Sie haben Berufserfahrung in der Behandlung von Dysarthrophonien. Sie haben Freude am Unterrichten und der Wissensweitergabe, sind zuverlässig und verbindlich. Unterrichtserfahrung ist wünschenswert, aber keine zwingende Voraussetzung.