Koordinator*in für IT-Applikationen und übergreifende Services (m/w/div)17.11.2025 Deutsche Rentenversicherung Bund Würzburg
Koordinator*in für IT-Applikationen und übergreifende Services (m/w/div)
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Koordinator*in für IT-Applikationen und übergreifende Services (m/w/div)
17.11.2025, Deutsche Rentenversicherung Bund
Koordinator*in für IT-Applikationen und übergreifende Services (m/w/div)
Mitarbeit in Arbeits- und Fachausschüssen zur Weiterentwicklung von Softwareprodukten zu Themen wie Wissensmanagement, Kollaborationsplattformen oder der Beraterdatenbank
Verantworten der kontinuierlichen Weiterentwicklung von IT-Services innerhalb der DRV-IT Geschäftsstelle als zentrale Stelle, zum Beispiel für Dokumentenmanagement- / Archiv-Systeme, Intranet oder die DRV-Beratungsstellensuche
Planen und Durchführen von Schulungen für diese IT-Services
Fachliche Pflege und Weiterentwicklung von Notes-Datenbanken
Unterstützen der Bereichsleitung in fachlicher und organisatorischer Hinsicht, zum Beispiel durch Koordinieren der Anfragen des Bundesrechnungshofes oder Durchführen des Kostencontrollings
Erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder gleichartiger Abschluss) vorzugsweise im Bereich IT
Erste aufgabenrelevante Berufserfahrung sowie Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Projektmanagement
Wünschenswert sind Kenntnisse in der Programmierung und Erfahrung in der Entwicklung und Administration von Notes-Datenbanken
Verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Familienfreundliche, flexible und serviceorientierte Arbeitszeitmodelle, ergänzt durch unsere Serviceangebote und Kooperationspartner*innen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern und pflegende Angehörige sowie die Möglichkeit für mobiles Arbeiten
Eine umfassende und strukturierte Einarbeitung in Ihr neues Aufgabengebiet
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX.