Ihre Aufgaben
Wir suchen eine engagierte und qualifizierte Persönlichkeit zur Vertretung und aktiven Weiterentwicklung des ausgeschriebenen Berufungsgebiets mit Anwendungsbezug in Lehre und Forschung. Erwartet wird die Konzeption, Durchführung und stetige Weiterentwicklung von Lehrveranstaltungen zur deskriptiven, induktiven und explorativen Statistik auf Bachelor- und auf Masterniveau in den Studiengängen der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Neben der Durchführung statistischer Grundlagenveranstaltungen können in Vertiefungsmodulen eigene Akzente gesetzt werden, um das fachliche Profil der Hochschule weiter zu entwickeln.
1. Ihr Profil
Die Ausschreibung richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die ein methodisch-quantitativ ausgerichtetes Studium (z.B. Wirtschaftswissenschaften, Psychologie o.ä.) abgeschlossen haben und über berufliche Erfahrung in der Durchführung empirischer Studien und/oder in der Anwendung statistischer Methoden in der verhaltensorientierten Wirtschaftswissenschaft bzw. Wirtschaftspsychologie verfügen. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen die Lehrveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache abhalten können, SPSS-Kenntnisse sind erforderlich. Wünschenswert sind weiterhin Kenntnisse in Messwiederholung/Panelanalysen, Structural equation modelling, Mehrebenenanalyse oder qualitativen Ansätzen, ebenso Kenntnisse im Einsatz von Python und/oder R.
Die Bereitschaft zur Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung setzen wir voraus. Voraussetzung für eine Berufung ist zudem die pädagogische Eignung und eine besondere Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten, die in der Regel durch die Qualität einer einschlägigen Promotion nachgewiesen wird.
2. Das bieten wir Ihnen
* zertifizierte familiengerechte Hochschule
* teamorientierten Hochschulumfeld mit abwechslungsreichem Arbeitsplatz
* eine attraktive Altersabsicherung
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
* flexible Arbeitszeiten
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* 30 Tage Urlaub
* die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
* die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
* Ladestation für E-Autos in Campusnähe
* kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Die Professur wird im Beamten- oder Angestelltenverhältnis besetzt. Hinsichtlich der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen wird auf § 58 LHG M-V, bezüglich der dienstrechtlichen Stellung auf § 61 LHG M-V, verwiesen.
§ 58 LHG M-V - Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens
1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,
a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),
b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder
c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.
Auf eine Stelle, deren Funktionsbezeichnung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, soll nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.
Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.
Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist.