Das Landratsamt Gotha sucht für den Ausbildungsbeginn 1. August 2026 (vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes) mehrere
Anwärter für die Beamtenlaufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes - mit dem Abschluss Verwaltungswirt (m/w/d) -
Was Sie mitbringen:
* mindestens einen guten Realschulabschluss bzw. einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand
* Erfüllung der Anforderungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis nach § 8 Thüringer Laufbahngesetz i.V.m. § 7 Beamtenstatusgesetz
* gute Leistungen in Deutsch, Mathematik, Wirtschaft/Recht und Sozialkunde
* erfolgreiche Absolvierung des Eignungstests
* hohes Engagement und Ehrgeiz für die Ausbildung
* Interesse und Verständnis für Gesetze und Rechtsgrundlagen
* Kenntnisse im Umgang mit dem PC sowie mit Office-Standardsoftware
* gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
* methodische und sorgfältige Arbeit mit einem Blick für das Wesentliche
* Entscheidungsfreude, Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick und Belastbarkeit
* freundliches Auftreten und Freude an Teamarbeit
Wir bieten Ihnen:
* attraktive Anwärterbezüge nach dem ThürBesG als Anwärter auf Widerruf
* 30 Tage Urlaub im Jahr
* Büroarbeitsplatz mit moderner Arbeitsplatzausstattung
* ein junges und engagiertes Team, das sich jetzt schon auf Sie freut
* vielseitige und qualitativ hochwertige Ausbildung in verschiedenen Ämtern
* Vereinbarkeit von Familie und Beruf
* hohe Übernahmechancen bei bestandener Abschlussprüfung
Ausbildungsverlauf:
Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in den verschiedenen Ämtern des Landratsamtes Gotha. Das theoretische Wissen wird von der Thüringer Verwaltungsschule am Standort Gotha vermittelt. Der Theorie- und Praxisteil wechseln sich hierbei in Blöcken ab.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann können Sie sich direkt im Anschluss an diese Stellenausschreibung bis zum 31.12.2025 über unser Online-Bewerber-Portal bewerben.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen in Papierform oder per Mail nicht berücksichtigt und entsprechend der geltenden Datenschutzverordnung vernichtet werden.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden.
Eckert
Landrat