Der Ennepe-Ruhr-Kreis im nordrhein-westfälischen Landesteil Westfalen hat seinen Sitz in der über 500 Jahre alten Kreisstadt Schwelm. Rund 320.000 Menschen leben in den neun kreisangehörigen Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter (Ruhr) und Witten in reizvoller Landschaft. Als Teil des Ruhrgebiets und der Metropolregion Rhein-Ruhr gehört der Ennepe-Ruhr-Kreis zudem zu einem Verdichtungs-raum mit über zehn Millionen Einwohner*innen.
Bei der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises ist im Fachbereich VI – Immobilien, Umwelt und Abfall, Kataster und Geoinformation die Stelle der
Abteilungsleitung Umwelt und Abfall (61) (m/w/d)
zu besetzen.
Die Abteilung 61 setzt sich zusammen aus den vier Sachgebieten: 61/1 „Landschaftsplanung, entwicklung und -schutz“, 61/2 „Wasserwirtschaft und Immissionsschutz“, 61/3 „Abfall-wirtschaft und Bodenschutz“ und 61/4 „Öffentlich-rechtliche Abfallwirtschaft“.
AufgabenAufgrund einer laufenden Organisationsuntersuchung in den Sachgebieten „Wasserwirtschaft und Immissionsschutz“ und „Abfallwirtschaft und Bodenschutz“ sind Änderungen im Zuschnitt der Sachgebiete sowie die zusätzliche Übernahme einer Sachgebietsleitung innerhalb der Abteilung möglich.
Profiloder
ein abgeschlossenes wissenschaftliches Fach-/Hochschulstudium der Ingenieurwissenschaften (z.B. Wasserwirtschaft oder Umweltingenieurwesen) oder Naturwissenschaften, gerne auch mit Befähigung zum höheren bautechnischen Dienst (abgeschlossenes Referendariat) verbunden mit fünf Jahren Berufserfahrung in einem vergleichbaren Aufgabenbereich
Bereitschaft zur Wahrnehmung von Terminen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (z.B. Veranstaltungen in den Abendstunden oder am Wochenende).
Bei einem in Deutschland anerkannten abgeschlossenen Studiengang aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland ist zusätzlich der Nachweis „C1-Zertifikat / Deutsch C1-Fachkundige Sprachkenntnisse“ erforderlich.
Darüber hinaus sind wünschenswert
Wir bieten Ihnen:
Eingruppierung: Entgeltgruppe 15 TVöD-V bzw. Besoldungsgruppe A 15 LBesG NRW.
Umfang der Arbeitszeit: Vollzeit (39 bzw, 41 Wochenstunden). Bewerbungen von Teilzeitkräften werden ernsthaft geprüft. Insgesamt ist die Stelle in vollem Umfang zu besetzen.
STBL1_DE