Aufgaben und Tätigkeiten
Justizfachwirtinnen und -fachwirte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Hier nehmen sie neben Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern wichtige Aufgaben im Bereich der Rechtsgewährung wahr und tragen damit wesentlich zur Rechtsgewährung für die Bevölkerung bei.
Hervorzuheben sind vor allem folgende Tätigkeiten:
* Verwaltung der Akten, Bearbeitung des Posteingangs und Postausgangs, Fristenkontrolle und Fristenüberwachung
* Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen
* Ladung der Parteien, Zeugen und Sachverständigen zu Terminen
* Erteilung von Grundbuchabschriften, Gewährung der Grundbucheinsicht
* Führung der Ermittlungs- und Vollstreckungsregistern
* Berechnung der Gerichtskosten
In allen Abteilungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften nehmen die Justizfachwirtinnen und -fachwirte verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Um eine Vorstellung über die Vielfalt der Abteilungen zu erhalten empfiehlt es sich, die Internetseiten eines Amtgerichts oder einer Staatsanwaltschaft zu besuchen.
Zudem ist die Fähigkeit zur Teamarbeit gefragt. - Die Tätigkeiten werden durch justizspezifische EDV-Programme unterstützt; entsprechende EDV-Kenntnisse werden bereits während der Ausbildung vermittelt.
Die Ausbildung
Die praxisbezogene und zugleich theoriegeleitete Ausbildung dauert 26 Monate und erfolgt in verschiedenen Einrichtungen: ein Amtsgericht, drei fachtheoretische Lehrgänge und weitere praktische Einsätze.
Die fachtheoretischen Lehrgänge sollen den Anwärterinnen und Anwärtern die notwendigen theoretischen Kenntnisse sowie die darauf aufbauenden berufspraktischen Fertigkeiten vermitteln. Die fachtheoretischen Lehrgänge werden zentral im Justizausbildungszentrum durchgeführt.
Die praktische Ausbildung umfasst alle Aufgaben einer Justizfachwirtin bzw. eines Justizfachwirts bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften, einschließlich des Einsatzes der Informationstechnik.
Einstellungsvoraussetzungen
Um eingestellt zu werden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: gesetzliche Voraussetzungen, Bildungsvoraussetzung und bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten.
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