Am Standort Marburg suchen wir ab
01.08.2026
für das
Universitätsklinikum Marburg
Auszubildende zum Kaufmann/zur Kauffrau im Gesundheitswesen (m/w/d)
für eine
befristete
Einstellung in
Vollzeitbeschäftigung
.
Deine Ausbildung – abwechslungsreich und praxisnah
Während Deiner Ausbildung erhältst Du spannende Einblicke in die verschiedenen kaufmännische Bereiche unseres Klinikums. So wirst Du optimal auf Deine berufliche Zukunft im Gesundheitswesen vorbereitet.
Du übernimmst unter anderem Aufgaben in den Geschäftsbereichen:
Finanzen & Rechnungswesen:
* Mitwirkung bei Monats- und Jahresabschlüssen
* Bearbeitung von Rechnungen und Buchungen
Personalmanagement:
* Erstellung von Arbeitsverträgen und Einstellungsunterlagen
* Einblicke in die Personalverwaltung und Mitarbeiterbetreuung
* Erlernen von Gehaltsabrechnungen
Wirtschaft & Einkauf:
* Beschaffung und Bereitstellung von Materialien
* Telefonische Kommunikation mit Kunden und Lieferanten
Patientenmanagement:
* Abrechnung von Leistungen mit Krankenkassen
* Kommunikation mit Kostenträgern
Des Weiteren wirst Du noch in folgenden Geschäftsbereichen eingesetzt:
Infrastrukturelle Dienste und Technik
Dein Profil:
* Du hast einen guten Schulabschluss (Realschule oder Abitur)
* Du interessierst dich für das Gesundheitswesen und möchtest in einem sinnstiftenden Bereich arbeiten
* Du bist organisiert, kommunikativ und hast Spaß an Teamarbeit
* Du bringst eine schnelle Auffassungsgabe, Zahlenverständnis und Selbstständigkeit mit
* Du bist sicher im Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen
Wir bieten Dir:
* Work-Life-Balance: 38,5-Stunden-Woche bei Vollzeit
* Freizeit und Urlaub: 30 Urlaubstage und RMV-Job Ticket Premium
* Entwicklung: Umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, interne und externe Fortbildung
* Gesundheit und Fitness: Gesundheits-, Sport-, Kultur- und Freizeitangebote sowie ein umfassendes Gesundheitsmanagement
* Sicherheit und Familie: Zukunftssicherer Arbeitsplatz und betriebliche Altersvorsorge
Als besonderes Extra: Zum Start der Ausbildung erhältst Du ein IPad.
Bei Aunahme einer Tätigkeit am UKGM, unabhängig vom Einsatzort, ist der Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes gemäß §§ 20, 23, 23a IfSG erforderlich.