Einberufung zum Beamtenverhältnis im Werkdienst
Als Beamter im Werkdienst hast du die Möglichkeit, eine berufliche Zukunft für Inhaftierte zu ermöglichen. Dein Handwerkszeug ist gefragt, um Gefangene in verschiedenen handwerklichen Berufen auszubilden und arbeitsmarktorientiert zu fördern.
Deine Aufgaben: Du leitest Betriebe der Arbeitsverwaltung in Justizvollzugsanstalten und bist für die Förderung von Gefangenen zuständig. Du unterstützt bei Reparatur- und Wartungsarbeiten an Arbeitsgeräten, Maschinen und technischen Anlagen.
Ausbildungsziel: Die Laufbahnausbildung dauert zwei Jahre und beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres. Sie findet an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Dort erlernst du vollzugsrechtliche Vorschriften, erhältst Einblicke in Kriminologie oder Pädagogik und wirst in Sicherungstechniken, Kommunikation und Konfliktmanagement ausgebildet. Im praktischen Abschnitt lernst du unterschiedliche Vollzugsformen kennen.
Voraussetzungen:
• Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung
• Bereits erfolgreich bestandene Meisterprüfung in einer geforderten Fachrichtung
• Mindestens 20 Jahre alt zum Zeitpunkt der Einstellung
• Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
• Absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
• Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
Einstellungen sind jederzeit möglich - auch vor Ausbildungsstart.