Das Jugendamt der Kreisverwaltung Altenkirchen sucht zum nächstmöglichen Termin Diplom-Sozialarbeiter/in, Sozialarbeiter/in B. A. oder Diplom-Sozialpädagoge/in, Sozialpädagoge/in B. A. (m/w/d) für die Jugendhilfe im Strafverfahren. Die Vertreter der Jugendhilfe im Strafverfahren – Jugendgerichtshilfe (§ 52 SGB VIII; § 38 JGG) – bringen die erzieherisch und sozial bedeutsamen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Die Mitarbeiter erarbeiten Stellungnahmen und Berichte im Jugendstrafverfahren aus Sicht der Jugendhilfe, es erfolgt die sozialpädagogische Beratung von Jugendlichen (m/w/d), deren Familien und jungen Volljährigen (m/w/d) im Zusammenhang mit dem Verfahren. Sie nehmen an den Hauptverhandlungen teil und haben ein Vorschlagsrecht für die zu ergreifenden Maßnahmen, orientiert am erzieherischen Bedarf des jungen Menschen. Einstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder ein gleichwertiger Abschluss sowie die staatliche Anerkennung. Zudem sind gute EDV-Kenntnisse sowie die Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) erforderlich. Wir bieten eine verantwortungsvolle, selbstständige und krisensichere Tätigkeit mit Entgelt nach dem TVöD (S 12) bei Standortsicherheit, betrieblicher Altersvorsorge (ZVK) und verlässlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst. Die Kreisverwaltung Altenkirchen ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Informationen über den Landkreis Altenkirchen finden Sie im Internet unter Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich vorab bei Herrn Schneider (Tel. 02681/81-2510) informieren. Aussagefähige Bewerbungsunterlagen werden bis zum 10.05.2026 erbeten an: Mit der Einsendung einer Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens verarbeitet werden.