Zu Ihren Aufgaben gehören die:
1. Durchführung von u.a. Präventionsmaßnahmen und Gruppenarbeit
2. Einzelfallhilfe - Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern/ Eltern/Personensorgeberechtigten und Lehrkräften
3. Kriseninterventionen
4. Prozessbegleitung
5. Mitwirkung bei der Verbesserung des Schulklimas und der Weiterentwicklung des Schulprofils
6. Projektentwicklung, Dokumentation, Evaluation
Änderungen / Ergänzungen des Aufgabengebietes sind möglich.
Wir bieten Ihnen:
7. ein interessantes Aufgabengebiet mit Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum
8. eine Beschäftigung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in Vollzeit bzw. in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden
9. eine tarifgerechte Bezahlung abhängig von der persönlichen Qualifikation bis zur Entgeltgruppe S 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
10. einen sicheren und wirtschaftsunabhängigen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
11. Angebote im Arbeits- und Gesundheitsschutz
12. regelmäßige Teilnahme an Supervisionen und Teambesprechungen
13. Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Fortbildung
Sie bringen mit:
14. ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder Sozialarbeit
oder
15. die staatliche Anerkennung als Erzieher*in
oder
16. eine vergleichbare Qualifikation
Ferner erwarten wir:
17. Begeisterung bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
18. Kenntnisse in Feldern der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendhilfe
19. selbstständige Arbeitsweise und Entscheidungsfreudigkeit
20. ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Geduld und Engagement
21. kommunikative Kompetenz und Dienstleistungsorientierung
22. Teamfähigkeit, Flexibilität und organisatorisches Geschick
23. gutes Zusammenarbeiten mit der bereits vorhandenen Schulsozialarbeit
24. sicheres Auftreten im Umgang mit Schülerinnen und Schülern, Eltern/Personensorgeberechtigten, Schulleitungen, Lehrkräften und Kooperationspartnern
25. Bereitschaft zur Mehrarbeit während der Schulwochen und Kompensation dieser Mehrstunden während der unterrichtsfreien Zeit
26. Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
27. sichere Anwendung mit modernen Informationstechniken insbesondere mit den MS-Office Standardprodukten
Die Schulsozialarbeit ist grundsätzlich innerhalb der Schulzeit abzuleisten, so dass der Erholungsurlaub ausschließlich innerhalb der Schulferien gewährt werden kann. Aufgrund der zusätzlichen freien Tage innerhalb der Schulferien über den tariflichen Urlaubsanspruch hinaus erfolgt die Entgeltzahlung durchschnittlich mit einer entsprechend geringeren Stundenzahl.