Rechtspfleger / Rechtspflegerin - Funktion und Verantwortung
Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin sind Sie für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben in Gerichten und Staatsanwaltschaften zuständig. Dazu gehören Entscheidungen in Grundbuchsachen, Eintragungen in Registersachen und die Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen.
Ihre Entscheidungen sind gesetzmäßig und können nur im Rechtsmittelverfahren überprüft werden. In Ihren Aufgaben ist die sachliche Unabhängigkeit von anderen Beamten zu unterscheiden.
Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege. Ihr Job schließt unter anderem die Unterstützung bei der Wahrnehmung der Aufgaben bei den Rechtsantragsstellen der Gerichte mit ein.