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Revisorenstellen (w/m/d) - unbefristet- beim finanzamt duisburg-süd in der spielbank duisburg

Duisburg
Festanstellung
Finanzamt Duisburg-Süd
Inserat online seit: 2 Dezember
Beschreibung

Das Finanzamt Duisburg-Süd sucht zum 01.03.2026 drei Revisorinnen oder Revisoren für die Spielbankabgabestelle.

Das Finanzamt Duisburg-Süd führt die Finanzaufsicht in der Spielbank Duisburg aus.

Es handelt sich um eine Tätigkeit, die an sieben Tagen in der Woche im Schichtdienst in der Zeit von 08:15 Uhr bis teilweise 04:30 Uhr zu verrichten ist. Für die Schichtarbeit werden jährlich bis zu drei zusätzliche Urlaubstage gewährt; für den Dienst an Heiligabend und an Silvester wird Freizeitausgleich gewährt.

Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 9 b TV-L.

Die Revisorinnen und Revisoren erhalten für die Ableistung von Schichten, für den Mehraufwand an Kleidung sowie für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (Sonn- und Feiertage, nachts) entsprechende Zulagen.

abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf, insbesondere als:

Kaufmann/-frau für Büromanagement
Großhandelskaufmann/-frau
Industriekaufmann/-frau
Verwaltungsfachangestellte/r
kaufmännische Assistenz oder Wirtschaftsassistenz
Reiseverkehrskaufmann/-frau
Darüber hinaus kommt als Dienstort nur ein Finanzamt in Betracht, das nicht für den Ort zuständig ist, in dem sich die Spielbank befindet, für die der/die Bewerbende früher tätig war.

Nach Ablauf der Einarbeitungszeit werden die Beherrschung der Spielregeln und der Spieltechnik von Roulette, Black-Jack, Poker sowie des Automatenspiels und Kenntnisse über die Aufbau- und Ablauforganisation der Spielbank erwartet.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden diese bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt behandelt.

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.

Für Rückfragen steht Ihnen im Finanzamt Herr Möllers unter der Telefonnummer 0203/3001-2084 sowie Frau Damerau unter der Telefonnummer 0203/3001-2075 gerne zur Verfügung.

Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 14.12.2025 ausschließlich online unter Nutzung des Folgenden Links:




Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen
Nachweis über den ggf. vorliegenden Grad der Schwerbehinderung


Dem Finanzamt Duisburg-Süd ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.

Finanzamt Duisburg-Süd
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Duisburg-Süd erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Duisburg-Süd
c/o Finanzamt Duisburg-Süd
Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.

Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Duisburg-Süd (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Vor Einstellung werden personenbezogene Daten (Familienname, Vorname und Geburtsdatum) zur Umsetzung des Spielverbots an die Betreiberin der Spielbank übermittelt.“

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW).

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