Sie beraten schwerpunktmäßig zu Fragen im Bereich des IT-Rechts (insbesondere dem IT-Vertrags- und -vergaberecht, Datenrecht und Datenschutzrecht) und der Digitalisierung einschließlich Künstlicher Intelligenz Daneben bilden das Lauterkeits- und Vertragsrecht – insbesondere Lizenzverträge – und das AGB-Recht Schwerpunkte Ihrer Beratungstätigkeit Zudem beraten Sie zu Fragen des Urheber- und Medienrechts einschließlich dem Recht der Verwertungsgesellschaften und dem Markenrecht