Ihre Aufgaben
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben. Weiterhin wird die Wahrnehmung folgender Aufgaben besonders gefordert:
* Qualitätsentwicklung und -sicherung im Fachbereich des Aufgabenfelds II (Begleitung der Arbeit der Fachkonferenzen des Fachbereichs des Aufgabenfelds II; Beratung der Lehrkräfte des Fachbereichs, der Fachsprecherinnen und Fachsprecher sowie der Schülerinnen und Schüler; Umsetzung der Kompetenzorientierung im Fachbereich des Aufgabenfelds II im Sinne der hessischen Kerncurricula)
* Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Abiturprüfungen und Prüfung der Aufgabenvorschläge im mündlichen Abitur (inkl. Präsentationsprüfungen)
* Vorsitz im Fachausschuss bei Prüfungen im Rahmen des Landesabiturs
* Aktive Mitarbeit bei Schulentwicklungsprozessen zur Fortschreibung des Schulprogramms, besonders im Bereich des Aufgabenfeldes II der Ernst-Reuter-Schule 1
* Mitarbeit in der Steuergruppe und Bindeglied dieser zur Schulleitung
* Mitwirkung bei sämtlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Berufsorientierung an der ERS1
* Mitverantwortliche Leitung des Präventionsteams der ERS1
* Federführung bei der Erstellung und Verwaltung des Schuljahreskalenders
* Initiierung und Koordinierung besonderer Unterrichtsangebote und Veranstaltungen des Fachbereichs des Aufgabenfelds II (u.a. Gedenkstättenfahrt)
* Federführung bei der Schüleraufnahme in die E-Phase (Übergabegespräch mit den abgebenden Schulen, Sichtung der Abgangszeugnisse und Auswahlentscheidung in Zusammenarbeit mit dem Schulleiter, Klasseneinteilung und Kurszuordnung im Jahrgang 11)
* Unterstützung bei der Schüler- und Kursdatenpflege (LUSD) sowie des Koordinierungsteams bei der Vertretungsplanung (gp-UNTIS)
* Mitverantwortliche Erstellung des Klausurplans
Unsere Anforderungen
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff).
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
* Lehramt an Gymnasien
* Fakultas im Fach Politik und Wirtschaft oder Geschichte
* Erfahrungen als Prüfer/ Prüferin oder als Fachausschussvorsitzende/r im Landesabitur
* Bewährung als Beamter/Beamtin auf Lebenszeit bzw. unbefristetes Arbeitsverhältnis mit mindestens dreijähriger Dienstzeit
Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
* Mindestens fünfjährige nachgewiesene Unterrichtserfahrung in der gymnasialen Oberstufe
* Hohe Kommunikations- und Teamfähigkeit u.a. nachgewiesen durch die bisherige Arbeit in schulischen Gremien, Konferenzen und Arbeitsgruppen sowie in Arbeitsbereichen mit Leitungsaufgaben (z.B. Fachsprecher/in, Leitung schulischer Gremien)
* Hohe Motivation und Belastbarkeit
* Kenntnisse und Erfahrungen in Bereichen der Schulorganisation und bei der Steuerung von Schulentwicklungsprozessen, nachgewiesen durch erfolgreiche Ausübung entsprechender Aufgaben und der Leitungstätigkeit bzw. Mitarbeit in entsprechenden Gremien, vorzugsweise in der gymnasialen Oberstufe
* Hohe Genderkompetenz und ausgeprägte interkulturelle Kompetenz, um der kulturellen Vielfalt in der Schülerschaft mit heterogenen Lernbiografien und Lernvoraussetzungen angemessen zu begegnen
Allgemeine Hinweise
Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.
Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage möglichst im PDF-Format hoch.
Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.
Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
* Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
* Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle
* Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Aus-wahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen. Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom entsprechend.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).