Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieher (m/w/d) – Eine Herausforderung mit vielfältigen Aufgaben
In der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz suchen wir nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt als
Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieher (m/w/d).
Aufgabenbereiche
* Die zentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst besteht darin, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen.
* Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher stellen Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe.
* Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Zwangsräumung von Wohnungen, die Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht.
Voraussetzungen
* Die Bewerber müssen eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung haben.
* Sie müssen sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben.
* Das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben.
* Die Bewerber müssen körperlich und gesundheitlich zur Ausübung des Dienstes geeignet sein.
* Ein Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG muss vorliegen.
Der Beruf erfordert vielseitige Fachkenntnisse, hohe Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft, Belastbarkeit, ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen und häufig auch Einfühlungsvermögen.
Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.
Wir bieten Ihnen eine Vielzahl an Möglichkeiten zum persönlichen und fachlichen Wachstum sowie die Chance, in einer dynamischen und anspruchsvollen Umgebung tätig zu werden.
Wenn Sie sich für diese Herausforderung begeistern können, freuen wir uns darauf, Ihre Bewerbung zu erhalten.