Über Uns
Informationen über das Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB), das Staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis sowie über die Schule, an der die Stelle zu besetzen ist, können Sie den jeweiligen Internetauftritten entnehmen.
Ihre Aufgaben
Die grundsätzlichen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal sowie dem Erlass "Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen" in der jeweils geltenden Fassung.
Zusätzlich/ im Besonderen:
Koordinierung der schulfachlichen und der pädagogischen Arbeit als Studiendirektorin bzw. Studiendirektor einer Abteilung an einer Beruflichen Schule und fachliche Leitung der im Organisationsplan aufgeführten Abteilung 5 mit zusätzlichen Generalia nach Geschäftsverteilung
Die Stellenausschreibung bezieht sich auf die Abteilung 5 des Beruflichen Schulzentrums Odenwaldkreis. Dieser Abteilung sind das Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, das Berufsfeld Gesundheit, der Bereich Sozialwesen und der Bereich InteA zugeordnet. Dazu gehören in den Berufsfeldern Wirtschaft und Verwaltung und Gesundheit die Teilzeitberufsschule, sowie im Bereich Sozialwesen die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz und die Fachschule Sozialwesen. Darüber hinaus, sind dieser Abteilung als Generalia die Koordination des Schulentwicklungsprojektes "Europaschule des Landes Hessen", die Koordination der internationalen Kontakte, die Drogen- und Suchtprävention, der DaZ-Unterricht und das KMK-Fremdsprachen-zertifikat zugeordnet.
Von der Lehrkraft mit besonderer Funktion am Beruflichen Schulzentrum Odenwaldkreis (AöR) in Michelstadt wird weiterhin erwartet, dass Sie/Er folgende Aufgaben übernimmt:
* Als Leiterin / Leiter einer Abteilung an einer beruflichen Schule im Rahmen der Aufgaben einer RSBS-Schule und Europaschule des Landes Hessen einschließlich einer intensiven Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit
* Koordinierung der schulfachlichen und der pädagogischen Arbeit
* Sicherung und Weiterentwicklung des bestehenden Schulprofils einschließlich der besonderen Aktivitäten und Projekte
* Fachliche Leitung der im Organisationsplan des BSO aufgeführten Abteilung 5
* Mitarbeit als Schulleitungsmitglied bei den gesamtschulischen Aufgaben und Entwicklungsprozessen einer RSBS-Schule und Europaschule des Landes Hessen einschließlich der Implementierung und Fortschreibung des Qualitätsmanagementsystems
* Koordination und weiterer Ausbau der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz und der Fachschule Sozialwesen, insbesondere der PivA-Ausbildung
* Organisation und Weiterentwicklung der bestehenden Fortbildungsveranstaltungen für Anleiterinnen und Anleiter
* Organisation und Pflege der Zusammenarbeit mit Schulen und externen Kooperationspartnern (u. a. externen Bildungsträgern, Ausbildungsbetrieben, Innungen, Kammern, Hochschulen und Universitäten)
* Übernahme von Generalia nach Geschäftsverteilung (u. a. Europaschule des Landes Hessen, internationale Kontakte, Drogen- und Suchtprävention, DaZ-Unterricht, KMK Fremdsprachenzertifikat)
Das Berufliche Schulzentrum Odenwaldkreis befindet sich in einem dynamischen Entwicklungs- und Konsolidierungsprozess. Dieser Prozess ist u. a. durch die regionale und demografische Entwicklung geprägt. Schulische Veränderungsprozesse entstehen ebenso durch das Projekt zukunftsfähige Berufsschule im Hinblick auf die Fachklassen der Berufsschule und durch die avisierte Einführung der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung und die Digitalisierung. Diese Veränderungsprozesse erfordern von den Mitgliedern der Schulleitung ein hohes Maß an strategischem Denken, Führungsverantwortung, Flexibilität und Belastbarkeit. Weiterhin ist auch aufgrund dieser Veränderungsprozesse grundsätzlich von der Lehrkraft mit besonderer Funktion in Abhängigkeit von Schulsituation und Schulentwicklung zu erwarten, dass auch andere Aufgaben bzw. Zuständigkeiten übernommen werden. Während der Unterrichtstage wird in der Regel Präsenz an der Schule erwartet.
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung der o.g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
* Lehramt für Berufliche Schulen
* Mindestens dreijährige Unterrichtstätigkeit als Lehrkraft in einer beruflichen Schule
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
* Unterrichtstätigkeit in mindestens zwei der Schulformen Zweijährige Höhere Berufsfachschule Sozialassistenz, Fachschule Sozialwesen oder Teilzeitberufsschule in den Berufsfeldern Wirtschaft und Verwaltung oder Gesundheit
* Teilnahme an Fortbildungsreihen zur Übernahme von Leitungs- und Führungsaufgaben an Schulen nachgewiesen durch entsprechende Bescheinigungen
* Hohe Kommunikationsfähigkeit und ausgeprägte Teamfähigkeit
* Konzeptionelles Denken und strategische Kompetenz
* Konzeptionelles perspektivisches Denken im Hinblick auf Lern- und Unterrichtsmethoden
* Klares Rollenverständnis als Schulleitungsmitglied, Überzeugungs- und Integrationskraft
* Verwaltungs- und schulrechtliche Kenntnisse
* Gute Planungs- und Organisationsfähigkeit
* Hohe Belastbarkeit
* Genderkompetenz, die sich u. a. in gendersensiblem Unterricht auswirkt
Der Umgang in der Handhabung und den Funktionen von Standardsoftware (Word, Excel, Power-Point) und die Bereitschaft und Fähigkeit zur Einarbeitung in die schulischen Anwendungsprogramme (LUSD, WebUntis, Untis) wird vorausgesetzt.
Liegen Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen vor, so ist ihnen bei gleicher Eignung der Vorzug vor anderen Bewerberinnen und Bewerbern zu geben (Teilhaberichtlinien Abl. 8/13 S. 501 linke Spalte letzter Absatz Satz 1 und 2).
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Unsere Angebote
Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet:
Allgemeine Hinweise
Wichtige Anmerkungen:
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
o Ihre derzeit zuständige Schulleiterin / Ihr derzeit zuständiger Schulleiter
o Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
o Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereichs für die zu besetzende Stelle
o Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
Allgemeine Anmerkungen:
Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen und sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen. Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als eingescannte Dokumente möglichst im PDF-Format hoch.
Bei einer elektronischen Bewerbung entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022, S. 2) entsprechend.