Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Mitarbeiter/in (m/w/d) für die Finanzabteilung / KassenwesenDie Gemeinde Klipphausen versteht sich als moderne, serviceorientierte Kommunalverwaltung im ländlichen Raum mit Nähe zur Landeshauptstadt Dresden. Zur Verstärkung unseres Teams in der Finanzabteilung suchen wir eine engagierte und verantwor-tungsbewusste Persönlichkeit mit Zahlenverständnis und Interesse an kommunalen Strukturen.
- Sachbearbeitung im Bereich Kassenwesen
- Mitwirkung in der kommunalen Finanzbuchhaltung
- Mitarbeit in der Kassen- und Finanzverwaltung, sowie im Kreditoren- und Debitorenbereich
- Unterstützende Tätigkeiten im Rechnungswesen
- Allgemeine Verwaltungstätigkeiten im Bereich Kämmerei
Das bringen Sie idealerweise mit:- Erfolgreich abgeschlossene kaufmännische / betriebswirtschaftliche Ausbildung
- Kenntnisse im Steuerrecht sind von Vorteil
- Berufserfahrung im Finanz- und Rechnungswesen
- Sicherer Umgang mit MS Office
- Strukturierte, sorgfältige und selbstständige Arbeitsweise
- Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und VerantwortungsbewusstseinAnforderungen an den Bewerber: Grundkenntnisse: Kommunalrecht, Abgabenordnung, Terminplanung, -überwachung, Fristenüberwachung, Büro- und Verwaltungsarbeiten, Abrechnung, Kassenwesen (öffentliche Verwaltung), Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR), Korrespondenz, Verwaltungsrecht, Öffentliche Verwaltung
Erweiterte Kenntnisse: Buchführung, Buchhaltung, Finanzbuchhaltung
Teilzeit | 20 Stunden/Woche | unbefristet- Einen krisensicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- Eine verantwortungsvolle Tätigkeit mit langfristiger Perspektive
- Ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
- Ein kollegiales, wertschätzendes Arbeitsumfeld
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Vergütung nach EG 5 TVöD-VKA inklusive aller tariflichen Leistungen
- Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Gemeinde Klipphausen fördert die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Bewerbungen von Menschen aller Geschlechter sind ausdrücklich willkommen. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen Gleichgestellte im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
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