Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen bietet zum 01. Oktober 2026 einen dualen Studienplatz für das praxisorientierte Studium zum
Dipl. Verwaltungswirt (FH) (m/w/d)
in der Kommunalverwaltung (Beamtenlaufbahn des nichttechnischen Verwaltungsdienstes mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene)
Das dreijährige Studium unterteilt sich in vier theoretische Fachstudienabschnitte an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, sowie in vier berufspraktische Ausbildungsabschnitte am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.
Wir bieten:
1. Anwärterbezüge von derzeit monatlich 1.563,85 € und einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro volles Kalenderjahr
2. ein fachlich fundiertes und abwechslungsreiches Studium sowie einen sicheren und zukunftsorientierten Ausbildungsplatz
3. einen modernen Ausbildungsraum für gemeinsames Lernen
4. sehr gute infrastrukturelle Rahmenbedingungen
5. gleitende Arbeitszeit sowie
6. alle Sozialleistungen des Öffentlichen Dienstes
Das Studium endet mit Bestehen der Qualifikationsprüfung und befähigt zur Übernahme qualifizierter Sachbearbeitertätigkeiten in den verschiedensten Einsatzgebieten bis hin zu Führungsaufgaben im gehobenen Verwaltungsmanagement.
Einstellungsvoraussetzungen:
7. Erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses, das voraussichtlich am 06. Oktober 2025 stattfinden wird
8. Interesse an der Arbeit mit Rechtsvorschriften und Freude am Lernen
9. Schnelle Auffassungsaufgabe und sorgfältige Arbeitsweise
10. Eigeninitiative und Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
11. Freundliches, aufgeschlossenes Auftreten und kundenorientiertes Verhalten
12. Engagement und Teamgeist
13. Gutes sprachliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
14. Gesundheitliche Eignung
Zum erforderlichen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses werden Bewerber (m/w/d) zugelassen, die zum Einstellungstermin
1.)
a) Deutsche (m/w/d) im Sinn des Art. 116 Grundgesetzes sind oder
b) die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
c) die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben werden
2.)
a) die unbeschränkte Fachhochschulreife,
b) die fachgebundene Hochschulreife,
c) die allgemeine Hochschulreife,
d) einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand oder
e) den allgemeinen Hochschulzugang über erfolgreiche berufliche Fortbildungsprüfungen (Meisterprüfung oder gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen, Absolventen von Fachschulen und Fachakademien)
(Nach einem Einstellungsangebot ist hier noch ein Beratungsgespräch an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, oder an einer bayerischen Hochschule erforderlich)
besitzen bzw. bis spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben.
3.)
das 45. Lebensjahr zum Einstellungszeitpunkt noch nicht vollendet haben.