Ihr Aufgabengebiet
Zum Aufgabengebiet gehören
_die Entwicklung innovativer Lehrformate und Forschungsansätze, die aktuelle und zukünftige Herausforderungen der Gestaltung adressieren. Ziel ist es, tragfähige Perspektiven für die Weiterentwicklung von Design, Designtheorie und Designgeschichte zu eröffnen und Studierende zur eigenständigen kritischen Reflexion sowie zur forschungsbasierten Gestaltungspraxis zu befähigen. Hierbei sollen die Lehr- und Forschungsinhalte ein breites Spektrum abdecken: von historischen Aspekten des Designs über Designbewegungen der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und zeitgenössischen Positionen bis hin zur Erschließung möglicher zukünftiger Entwicklungen im Design.
_Forschung und Lehre im Fach Designwissenschaft, die kontinuierlich weiterentwickelt werden soll. Die einzustellende Person verantwortet die designwissenschaftliche Lehre im B.A. und M.A., die allen Studierenden des Fachbereichs Gestaltung offensteht. In Kooperation mit der Universität Duisburg-Essen übernimmt die einzustellende Person zudem die Leitung des wissenschaftlichen Masterstudiengangs Kunst- und Designwissenschaft. Die Professur verantwortet die wissenschaftliche Lehre im B.A. Product Design sowie im M.A. Design Futures.
_die Pflege und Weiterentwicklung der Designsammlung des Fachbereichs Gestaltung
_die Initiierung von Forschungs- und Drittmittelprojekten sowie die Bereitschaft zur Einwerbung von Drittmitteln
_der aktive Ausbau inner- und außeruniversitärer Kooperationen im nationalen und internationalen Maßstab
_die Mitarbeit an der hochschuldidaktischen Weiterentwicklung und in Gremien der akademischen Selbstverwaltung der Folkwang Universität der Künste
_Weiterentwicklung der Studienprogramme der Hochschule ist obligatorisch
Ihr Profil
_ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie eine herausragende wissenschaftliche Promotion im Bereich der Designwissenschaft oder in einer verwandten Disziplin
_weitere wissenschaftliche Leistungen nach der Promotion, die im Bereich Designwissenschaft habilitationsadäquat sind oder eine Habilitation darstellen
_einschlägiges Forschungsprofil, das durch herausragende Publikationen zu theoretischen, methodischen und historischen Dimensionen des Designs nachgewiesen wird
_ein ausgeprägtes Bewusstsein für die gesellschaftliche, politische, ökologische und kulturelle Relevanz des Designs
_ein herausragendes designwissenschaftliches Forschungskonzept, das die Weiterentwicklung des Fachs innerhalb und außerhalb der Universität verdeutlicht
_ein hohes pädagogisches Interesse und der Nachweis pädagogischer Eignung, die im Umfang von mindestens zwei Jahren im Hochschulbereich in einem wissenschaftlichen Fach nachgewiesen werden muss
_ein herausragendes interdisziplinäres Lehrkonzept für die wissenschaftliche Lehre im B.A. Product Design, M.A. Design Futures und M.A. Kunst- und Designwissenschaft, die allen Studierenden des Fachbereichs Gestaltung offenstehen soll
_Bereitschaft und Offenheit für interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen im Sinne des Folkwang-Gedankens und insbesondere allen Fachgruppen des Fachbereichs Gestaltung und den dort unterrichteten Wissenschaften
_die Bereitschaft zur Betreuung von wissenschaftlichen Promotionen
_die Bereitschaft zur umfassenden aktiven Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung
_ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse sowie Bereitschaft und Fähigkeit sowohl in englischer als auch deutscher Sprache zu unterrichten
_eine hohe Affinität zur gestalterischen und/oder kuratorischen Praxis ist erwünscht
_Erfahrung in der Einwerbung von Drittmitteln wird erwartet
_Team- und Kommunikationsfähigkeit
Zudem erachtet die Folkwang Universität der Künste Diversitykompetenz als weitere wünschenswerte Schlüsselqualifikation.
Neben der Lehrtätigkeit erwarten wir eine engagierte interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb der Hochschule.
Einstellung
Die Stellenbesetzung erfolgt in der Regel unbefristet – je nach Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen eines Beamt*innenverhältnisses oder im Angestelltenverhältnis mit Privatdienstvertrag.
Im Übrigen sind die Einstellungsvoraussetzungen im § 29 Gesetz über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Kunsthochschulgesetz – KunstHG NRW) geregelt.
Vergütung
Die Besoldung/Vergütung richtet sich nach der Besoldungsgruppe W2 der Landesbesoldungsordnung W (LBesO NRW) i.V.m. dem Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW). Die Lehrverpflichtung beträgt z. Zt. 9 Semesterwochenstunden.
Allgemeine Hinweise zum Berufungsverfahren
Die Folkwang Universität der Künste zielt darauf, die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensweisen zu fördern und Einstellungsverfahren diskriminierungssensibel umzusetzen. Wir möchten, dass sich gesellschaftliche Vielfalt an der Hochschule widerspiegelt und setzen uns für mehr Chancengerechtigkeit ein. Wir begrüßen Bewerbungen aller Interessierten, unabhängig von Herkunft, Erscheinungsbild, Beeinträchtigung, sozialem Status, Religion, Alter, geschlechtlicher und sexueller Identität.
Wir streben eine Erhöhung des Frauenanteils in Leitungs- und Arbeitsbereichen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, unter besonderer Berücksichtigung eines intersektionalen Ansatzes. Bewerbungen werden in Übereinstimmung mit dem Landesgleichstellungsgesetz behandelt.
Menschen mit Behinderung bzw. diesen Gleichgestellte im Sinne des § 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Die Folkwang Universität der Künste versteht sich als familienfreundliche Hochschule und fördert Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Leben.
Hinweis zum gendersensiblen Formulieren
Die Folkwang Universität der Künste nutzt den Gender-Stern und genderneutrale Formulierungen, um verschiedene Identitäten sprachlich einzuschließen.