Berufliche Perspektiven in Recht und Organisation
Bei der Ausbildung zur Justizfachwirtin oder zum Justizfachwirt werden Sie an verschiedenen Standorten wie Amts- und Landgerichten sowie Staatsanwaltschaften tätig. Ihre Aufgaben umfassen die Verwaltung von Akten und Vorgängen, die Erstellung von Dokumenten, die Abwicklung von Anträgen und Erklärungen, die Zahlstelle des Gerichts sowie die Protokollführung.
Berufliche Qualifikationen
* Ein sehr guter Hauptschulabschluss mit einer vorangegangenen Ausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte oder ein gleichwertiger Bildungsstand
* Gute Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit
* Engagiert sein, flexibel bleiben und eine professionelle Distanz wahren können
* Einfühlungsvermögen besitzen und freundlich und offen auftreten können
Forderungen und Fähigkeiten
* Analytische Kompetenz und Team- und Kontaktfähigkeit
* Kommunikationsfähigkeit und Problemlösungskompetenz
* Flexibilität und Belastbarkeit
* Professionelle Distanz und Selbstständigkeit
Ausbildungsdetails
Diese Ausbildung dauert 2 Jahre und 6 Monate und gliedert sich in fünf Abschnitte: Praxis I - 4 Monate, Lehrgang I - 4 Monate, Praxis II - 10 Monate, Lehrgang II - 4 Monate und Praxis III - 8 Monate.
Zulassungsvoraussetzungen
* Ein Hauptschulabschluss erlangt zu haben oder eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können
* Die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG zu besitzen und das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben