Lehrkraft mit gültiger BAMF-Zulassung zur Durchführung von Integrations- & Orientierungskursen und Berufssprachkursen.
Eine Zulassung zur Durchführung von Alpha-Kursen ist nicht zwingend erforderlich.
Zulassungskriterien für Lehrkräfte in Integrationskursen mit Alphabetisierung (ZQ Alpha) gem. § 15 Absatz 3 Satz 2 Integrationskursverordnung (IntV)
Sprachlehrerfahrungen im Alphabetisierungsunterricht DaZ/DaM
A keine Zusatzqualifizierung
ohne Praxis:
Hochschulabschluss Deutsch als Fremd-/ Zweitsprache in Kombination mit Alphabetisierung
Hochschulabschluss in Alphabetisierung
Einschlägig anerkannte Zertifikate in Alphabetisierung
1. Staatsexamen für Grund- und Förderschulen
600 UE:
Fortbildungen im Alphabetisierungsbereich im Umfang von mindestens 40 UE
B Zusatzqualifizierung im Umfang von 40 UE
ohne Praxis:
Fortbildungen im Alphabetisierungsbereich im Umfang von mindestens 40 UE
1. Staatsexamen für Grund- und Förderschulen
600 UE:
Alle nach § 15 Abs.1 und 2 IntV zugelassenen Lehrkräfte
C Zusatzqualifizierung im Umfang von 80 UE
Alle nach § 15 Abs.1 und 2 IntV zugelassenen Lehrkräfte