Gerichtsvollzieher Ausbildung
Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Gerichtsvollzieherdienst.
Aufgabenbereiche:
* Zentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst ist es, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen.
* Insofern ist ein funktionsfähiges Gerichtsvollzieherwesen ein wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftliche Betätigung.
* Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe.
* Bei der Durchführung ihrer Aufgaben sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht.
Weitere Aufgabenschwerpunkte:
* Zwangsräumung von Wohnungen
* Versteigerung von Wertgegenständen
* Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen
* Zwangsvorführung von Zeugen vor Gericht
Requirierte Fähigkeiten und Qualifikationen:
* Vielseitige Fachkenntnisse
* Hohe Leistungsbereitschaft
* Zuverlässigkeit
* Gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft
* Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst
* Ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen
Vorteile:
* Selbstständige Arbeitsweise
* Mögliche Zusammenarbeit in Gemeinschaftsbüros
* Förderung des persönlichen und fachlichen Fortschritts
Andere Informationen:
* Die Ausbildung besteht aus berufspraktischen Zeiten von insgesamt zehn Monaten bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher und einem theoretischen Lehrgang von acht Monaten.
* Jeweils drei Ausbildungsplätze stehen für externe Bewerber/innen zur Verfügung.
* Bewerber/innen werden bevorzugt eingestellt, wenn sie schwerbehindert sind oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind.