Die Stadt Gifhorn besetzt im Fachbereich Tiefbau für den Bauhof zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als
Straßenbauer/in (m/w/d)
- Entgeltgruppe 5 TVöD -
selbständige Planung und Durchführung aller Straßenbauarbeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zur Beseitigung von Unfallgefahren
Straßenausbesserung mit Kaltmischgut oder Gussasphalt, Reparatur von wassergebundenen Verkehrsflächen
Absicherung von Unfallgefahren und eigener Baustellen nach RSA sowie von Gefahrenstellen bei z.B. Unfällen
Vertretung Schilderwerkstatt sowie Vertretung Spielplatzkontrolle
3-jährige Ausbildung zur Straßenbauerin/ zum Straßenbauer
gute Kenntnisse der Regelwerke und Richtlinien zum Straßenbau
besonderes Fachwissen in Bezug auf die Richtlinie für verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen (RSA), erhöhte Initiative zur Fortbildung und Wissenserweiterung
besondere Kenntnisse in Bezug auf die DIN-Vorschriften zu Spielplatzgeräten und Spielplatzböden, Bereitschaft an regelmäßigen Schulungsmaßnahmen teilzunehmen
Führerschein Klasse B, BE, C1, C1E
körperlich uneingeschränkte Einsatzfähigkeit sowie Bereitschaft zur Teilnahme am betrieblichen Bereitschaftsdienst (Rufbereitschaft)
eine unbefristete und krisensichere Beschäftigung in Vollzeit mit 39 Stunden pro Woche
eine Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD, tarifliche Jahressonderzahlung und eine betriebliche Altersvorsorge durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), 30 Tage Jahresurlaub
arbeitgeberseits geförderte Möglichkeit des Jobrad-Leasings im Rahmen der Entgeltumwandlung sowie einen Zuschuss zum Deutschlandticket als Job-Ticket
vielfältige Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
Gesundheitsschutz im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements und ein gefördertes Firmenfitness-Programm
Die Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen oder Gleichzustellenden werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Die Stadt Gifhorn setzt sich für die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter ein und strebt für alle Positionen den Abbau von Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes an.
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