An der Philosophischen Fakultat ist zum 01.10.2026 vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen dieW1 Professur fur Allgemeine Padagogik in der Primarstufe(mit Tenure Track auf W2)zu besetzen.Die Professur soll in Forschung und Lehre das Gebiet der Allgemeinen Grundschulpadagogik zunachst in seinen wesentlichen theoretischen Feldern abdecken und spater in ganzer Breite vertreten. In der Forschung muss der Schwerpunkt in der Primarstufe liegen, was sich auch in den Publikationen niederschlagen soll. Hierbei ware bei der Bewerbung das Vorweisen von mindestens zwei Publikationen in Alleinautor*innenschaft erwunscht. Von der Stelleninhaberin*dem Stelleninhaber wird ein Forschungsvorhaben erwartet, das in einem Kernbereich der schulformbezogenen Padagogik resp. der Grundschulforschung liegt und im Falle des Tenure Track einerseits ausdifferenziert, andererseits geweitet und durch mindestens einen weiteren, deutlich unterschiedenen Bereich der Grundschulforschung erganzt wird. Bezuge zur padagogischen Praxis in der Grundschule in den bisherigen Handlungsfeldern der Stelleninhaberin*des Stelleninhabers waren wunschenswert.Die Stelleninhaberin*der Stelleninhaber erbringt zunachst Lehre im Umfang von 4 SWS (nach dem Tenure Track dann 8 SWS), die nach Masgabe der geltenden Studien und Prufungsordnung in den am Institut fur Grundschulpadagogik angesiedelten Studiengang LA Grundschule/ Primarstufe eingebracht werden. In diesem Zusammenhang werden Engagement und Innovationsfreude in der Gestaltung des Studiengebietes hinsichtlich seiner praxistheoretischen und schulformspezifischen Anforderungen eingefordert.Zudem wird von der Stelleninhaberin*dem Stelleninhaber erwartet, dass sie*er ihre*seine Forschungsexpertise in die Arbeit an der Interdisziplinaren Fakultat der Universitat Rostock (INF) bzw. in deren Departments einbringt. Erwartet wird auserdem eine hohe Bereitschaft zur Kooperation mit dem Zentrum fur Lehrkraftebildung und Bildungsforschung (ZLB) sowie den am Lehramt Grundschule/ Primarstufenlehramt beteiligten bildungswissenschaftlichen und Fachinstituten.Auskunfte erteilt:Frau Prof. Dr. Wenke Muckel, Vorsitzende der BerufungskommissionTelefon: 0381/498 2689E Mail: wenke.mueckel@uni rostock.de****Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemas 62 Absatz 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg Vorpommern (LHG M V). Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschaftigung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in oder wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen Promotions und Beschaftigungsphase zusammen mehr als neun Jahre betragen haben. Ferner ist 58 Abs. 3 Satz 1 LHG M V zu beachten.Die Einstellung auf die Juniorprofessur ist gemas 62a LHG M V mit der Zusage verbunden, dass eine Professur im Beamtenverhaltnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Beschaftigungsverhaltnis unter der Voraussetzung zugesagt wird, dass im Einzelnen vorab festgelegte Leistungsanforderungen wahrend der Juniorprofessur erfullt werden. Vor Ablauf der