Unser Beruf ist etwas ganz Besonderes
Wir sind bei unseren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Wir entscheiden wie ein Richter unabhängig und eigenverantwortlich.
Dies macht den Beruf besonders attraktiv und gleichzeitig besonders verantwortungsvoll.
Ohne uns würden die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen in unserem Land nicht funktionieren.
Die Schwerpunkte unserer Arbeitsbereiche gehören:
* Familien- und Betreuungsverfahren
* Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen
* Grundbuchangelegenheiten
* Insolvenzverfahren
* Handels- und Vereinsregister
* Rechtsantragsstelle
* Nachlassangelegenheiten
* Vollstreckung von Freiheitsstrafen
Als Beamte des gehobenen Justizdienstes haben wir einen abwechslungsreichen und attraktiven Arbeitsplatz
Prüfungsabsolventen werden als Justizoberinspektor/-in (Besoldungsgruppe A 10) eingestellt, Beförderungsmöglichkeiten gibt es bis zur Oberamtsrätin bzw. zum Oberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13).
Besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte können in den höheren Dienst aufsteigen oder eine Zusatzausbildung zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt bei einer Staatsanwaltschaft absolvieren.
Das Studium
…im Überblick
Das Studium beginnt am 1. September an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen und verläuft in drei Abschnitten:
1. Jahr:
Studium an der Hochschule zur Vermittlung der theoretischen Grundlagen (Studium I)
2. Jahr:
Praktische Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Anwendung der erworbenen Kenntnisse in der Praxis (Studienpraxis)
3. Jahr:
Studium an der Hochschule zur Wiederholung und Vertiefung der theoretischen Grundlagen (Studium II) mit anschließender Prüfung und deutschlandweit anerkanntem Hochschulabschluss
Der Wechsel von Theorie und Praxis ermöglicht den Studierenden bereits während der Ausbildung praktische Erfahrungen und einen frühen Bezug zu echten Fällen.