Wenn Patienten vermuten nicht entsprechend des medizinischen Standards behandelt worden zu sein, dann können sie über die Krankenkassen um eine Beurteilung dieser Behandlung durch eine/-n Facharzt/Fachärztin bitten. Für diese Tätigkeiten freuen wir uns über Ihre Unterstützung!Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe übernimmt im gesetzlichen Auftrag an einer wichtigen Stelle Verantwortung für die. klicken sie bewerben, für die volle Stellenbeschreibung