Make it happen
DU...
1. konzipierst, entwirfst und implementierst skalierbare und robuste Softwarearchitekturen für Computer Vision Systeme und Algorithmen
2. wählst geeignete Technologien, Frameworks und Tools im Bereich Computer Vision, maschinelles Lernen und Deep Learning aus
3. definierst Schnittstellen und Kommunikationsprotokolle für die Integration von Computer Vision Komponenten in größere Systemarchitekturen
4. integrierst Systeme in Missionssysteme und sicherst die Einhaltung von Qualitätsstandards und Sicherheitsanforderungen
5. analysierst komplexe Problemstellungen und entwickelst innovative Lösungsansätze im Bereich Bild- und Videoverarbeitung
6. arbeitest eng mit Fachexperten, Systemingenieuren und Projektmanagern zusammen
7. nimmst aktiv an Code Reviews und architektonischen Entscheidungen teil und trägst zur kontinuierlichen Verbesserung von Entwicklungsprozessen bei
8. identifizierst neue Trends und Technologien im Bereich Computer Vision und integrierst diese in die Projekte
Be our forward thinker
DU...
9. hast ein Studium in Elektrotechnik, Informatik, Angewandte Mathematik oder einem vergleichbaren technischen Fachgebiet (mind. Master/Diplom)
10. hast Berufserfahrung als Software Architekt oder Entwickler im Bereich Computer Vision oder maschinelles Lernen
11. bringst fundierte Kenntnisse in den Bereichen Bildverarbeitung, Objekterkennung, Tracking, Segmentierung und 3D-Rekonstruktion mit
12. hast Erfahrung in der Entwicklung und Bereitstellung von Software auf verschiedenen Plattformen (z.B. Embedded Systeme, Cloud-Umgebungen)
13. beherrschst Programmierkenntnisse in Python und/oder C++ sowie Erfahrung mit einschlägigen Bibliotheken (z.B. OpenCV, TensorFlow, PyTorch)
14. sprichst verhandlungssicher Deutsch und Englisch
A home where people learn and thrive
15. Zukunftsorientierter Arbeitsplatz mit unbefristetem Arbeitsvertrag
16. Attraktive Vergütung
17. Mobiles Arbeiten nach Absprache
18. Individuelle interne und externe Weiterbildungen
19. Flexible Arbeitszeitgestaltung mit Gleitzeitkontenregelung
20. Persönlichen Ansprechpartner