Übertarifliche leistungsgerechte Vergütung
Eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem interprofessionellen und engagierten Team
Möglichkeit der Weiterbildung Zusatzbezeichnung Sozialmedizin/Rehabilitationswesen
Eine moderne technische Ausstattung mit allen neurologischen und internistischen Untersuchungsmethoden (CT, Röntgen, Schluckdiagnostik, EEG, Doppler-/Duplexsonographie, EMG/NLG)
Personalwohnungen oder Unterstützung bei der Wohnungssuche
familienfreundliche Arbeitszeiten
Internen und externe Fortbildungsmöglichkeiten
Betriebliche Altersversorgung
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt für Neurologie
Sie haben Erfahrung in der Diagnostik und Behandlung von chronisch neurologischen Erkrankungen
Eine ausgeprägte Team-/ Patientenorientierung und soziale Kompetenz zeichnen Sie aus
Supervision der Assistenzärzte
Konzeptionelle Weiterentwicklung der Abteilung
In der m&i-Fachklinik Bad Liebenstein behandeln wir Patienten in den Fachbereichen Orthopädie/Unfallchirurgie, Neurologie/Neuropsychologie und Geriatrie.
Sie arbeiten in einem innovativen und engagierten interprofessionellen Team. roemhild@fachklinik-bad-liebenstein.de Die m&i-Klinikgruppe Enzensberg ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen und betreibt in Deutschland acht Fachkliniken für spezialisierte Akutmedizin und medizinische Rehabilitation. Unser Ziel ist es, Gesundheit zu fördern und Lebensqualität zu schaffen – getreu unserem Motto: Mit uns neue Kräfte entdecken.
Wir setzen auf Teamarbeit und den Austausch von Fachwissen. Bei uns finden Sie eine professionelle und wertschätzende Arbeitsumgebung mit Raum für persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Unterstützt von einem engagierten Team, können Sie sich auf eine sinnstiftende Tätigkeit konzentrieren, bei der immer der Patient im Mittelpunkt steht.
Die Gleichstellung aller Mitarbeitenden ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 23 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Tätigkeiten im Krankenhaus ein Nachweis über Masernschutz erforderlich ist. Dieser Nachweis soll sicherstellen, dass Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, gegen Masern geschützt sind, um die Gesundheit der Patienten und Mitarbeitenden zu schützen.