Als Beamte des gehobenen Justizdienstes bieten Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger einen abwechslungsreichen und attraktiven Arbeitsplatz. Die Arbeit eines Rechtspflegers ist geprägt von selbstständigen und eigenverantwortlichen Entscheidungen in vielen rechtlichen Angelegenheiten.
Zu den Schwerpunkten ihrer Arbeitsbereiche gehören Familien- und Betreuungsverfahren, Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen, Grundbuchangelegenheiten, Insolvenzverfahren, Handels- und Vereinsregister, Rechtsantragsstelle, Nachlassangelegenheiten und Vollstreckung von Freiheitsstrafen. Rechtspfleger müssen täglich mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert werden, darunter schwierige persönliche Konflikte und komplexe rechtliche Fragestellungen.
Das Studium führt zu einer dreijährigen Ausbildung mit einem Studiengang in drei Phasen: 1. Jahr: Studium zur Vermittlung theoretischer Grundlagen, 2. Jahr: Praktische Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften und 3. Jahr: Studium zur Wiederholung und Vertiefung der theoretischen Grundlagen mit anschließender Prüfung und deutschlandweit anerkanntem Hochschulabschluss. Der Wechsel von Theorie und Praxis ermöglicht den Studenten, während der Ausbildung praktische Erfahrungen zu sammeln und einen frühen Bezug zu echten Fällen herzustellen.
Als Rechtspfleger arbeitet man hauptsächlich bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, aber auch in anderen Bereichen wie Ministerien, Justizvollzug und privater Wirtschaft.