Kieler Grünflächenamt sucht frische Köpfe Starten Sie bei uns als Land- und Baumaschinenmechatroniker*in (m/w/d)(Eingruppierung nach EG 6 TVöD)und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Pflege und Unterhaltung unbefristet in Voll- oder Teilzeit. Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen Mobilitätsförderung. Zuschuss für Fahrräder, E-Bikes, Job- oder Deutschlandticket Betriebliche Gesundheitsförderung. Beteiligung an Hansefit-Beiträgen sowie weitere externe und interne Sport- und Fitnessangebote Sicherheit. Sicherer Arbeitsplatz auch in Krisen Sinnstiftende Aufgabe. Aktive Mitarbeit an der Gestaltung einer lebenswerten Gegenwart und Zukunft für alle Kieler*innen Was zu tun ist Das Grünflächenamt der Landeshauptstadt Kiel ist verantwortlich für die Planung, Unterhaltung und Verwaltung der öffentlichen Grün- und Freiflächen. Folgende Aufgaben fallen an: Maschinenpflege, Wartung und Instandhaltung Maschinen und Geräte (wie Rüttler, Rasenmäher, Motorsägen, Buschhacker, Freischneider usw.) bedienen, warten und unter Einbeziehung der Auszubildenden pflegen (Einweisung, regelmäßige Unterweisung; 1x pro Woche gemeinsame Maschinenpflege) technische Anlagen (wie Ölabscheider, Beleuchtung) und Gebäude auf den Betriebshöfen instandhalten Termine mit der Fahrzeugunterhaltung und der Schadensabwicklung in Zusammenarbeit mit dem ABK und den Vertragsfirmen abstimmen Maschinenfahrer*innentätigkeiten Fahrtätigkeit und Einsatz in und auf allen im Gartenbau üblichen Fahrzeugen und Maschinen (Kfz mit und ohne Anhänger, Multicar mit wechselnden Containern, Baggern, Radladern, Dumper, usw.) zur Unterstützung der Vorarbeiter*innen in den verschiedenen Kolonnen; Abgeschlossene mindestens 3,5-jährige Ausbildung zum*r Land- und Baumaschinenmechatroniker*in Führerschein. Darüber hinaus können Sie mit Jugendlichen ruhig und verständnisvoll umgehen. Wir setzen uns aktiv für die Förderung von Frauen im Beruf ein und freuen uns besonders über ihre Bewerbungen. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderungen – wir treffen angemessene Vorkehrungen, um die volle und wirksame Teilhabe am Berufsleben gleichberechtigt sicherzustellen.