Führungskraft für die Wirtschaftliche Jugendhilfe Aufgaben * Fachliche Anleitung und Personalführung in der Jugendhilfe, insbesondere bei der Förderung von Kindern und ihrer Familien. * Übergreifende Kooperation mit Führungskräften aus verschiedenen Bereichen, wie etwa Sozialarbeit, Bildung oder Gesundheit. * Kooperation mit internen Diensten, anderen Jugendämtern sowie freien Trägern der Jugendarbeit zur gemeinsamen Entwicklung von Konzepten und Projekten im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. * Gewährleistung wirtschaftlicher Leistungen nach dem SGB VIII einschließlich Prüfung und Geltendmachung von vorrangigen Leistungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Die Entscheidungsfindung erfolgt je nach Beschäftigungsumfang des Einzelnen angemessen anpassbar. Voraussetzungen: Berufsqualifikationen: