Juristische Karriere
Als Rechtspfleger/-frau handeln Sie im Auftrag der Gerichte und Staatsanwaltschaften in sachlicher Unabhängigkeit. Ihre Entscheidungen sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar.
Ihr Aufgabenbereich umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, wie zum Beispiel:
* Entscheidungen in Grundbuchsachen (z.B. Eigentumswechsel an Grundstücken)
* Entscheidung über Eintragungen in Registersachen (Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Vereinsregister)
* Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen
* Aufgaben des Familiengerichts und Betreuungsgerichts (z.B. Verpflichtung von Betreuern)
* Aufgaben des Nachlassgerichts (z.B. Testamentseröffnungen)
* Wahrnehmung von Aufgaben bei den Rechtsantragsstellen (Beratungshilfe)
Weitere Tätigkeiten beinhalten die Festsetzung von Kosten und Rechtsanwaltsvergütung sowie die Bearbeitung von Insolvenzverfahren.
Einstellungsvoraussetzungen
Zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst müssen Bewerber haben:
* Deutsche Staatsangehörigkeit oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit
* Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
* Noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet (im Fall von Schwerbehinderten noch nicht das 43. Lebensjahr)