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Schülerbetreuung im ehrenamt (übungsleiter)

Heilbronn
Betreuung und Jugendhilfe Enzkreis und Region Heilbronn gGmbH
Inserat online seit: 9 Juni
Aufgaben der Stelle

Für unsere Heilbronner Grundschulteams suchen wir engagierte Kollegen, die Freude an der Arbeit mit Kindern sowie fundierte Praxiserfahrung mitbringen. Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine Übungsleiterpauschale in Höhe von 18,75 EUR pro geleisteter Stunde.


Aufgaben

Während der ehrenamtlichen Tätigkeit sind Sie über den Träger unfall- und haftpflichtversichert. Eine darüber hinausgehende Absicherung, beispielsweise in der Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung, ist nicht vorgesehen.
Wer entscheidet über meine Einsatzzeiten in der Schülerbetreuung?
Die Tätigkeit wird eigenverantwortlich und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie der Richtlinien des Trägers ausgeübt. Eine feste Eingliederung in die betriebliche Organisation mit verbindlichen Arbeitszeiten oder umfassender Weisungsgebundenheit erfolgt nicht. Sie entscheiden daher individuell und in Absprache mit der jeweiligen Teamleitung, ob und wann Sie das Schulteam unterstützen.
Masernschutzgesetz
Nach dem Masernschutzgesetz müssen alle nach 1970 geborenen Personen den vollständigen Impfschutz nachweisen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung tätig sind, in der überwiegend minderjährige Personen betreut werden. Dazu gehören u.a. Schulen (§ 33 Nummer 1 bis 3 IfSG).


Profil

Deshalb benötigen wir von Ihnen als Voraussetzung für Ihren Einsatz als Übungsleiter in der Schülerbetreuung den Nachweis über zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern.


Wir bieten

Viele Minijobber engagieren sich zusätzlich ehrenamtlich als Übungsleiter. Auch Personen, die nebenberuflich in der Schülerbetreuung tätig sind, profitieren von der steuerlichen Vergünstigung der Übungsleiterpauschale. Für Einkünfte aus dieser Tätigkeit fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsabgaben an, sofern der jährliche Gesamtbetrag die Grenze von 3.300 Euro nicht überschreitet.Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sind wir gemäß § 8a Absatz 2 sowie § 72a SGB VIII zur Umsetzung des Schutzauftrags verpflichtet. Darüber hinaus ist es uns ein persönliches Anliegen, ausschließlich Personen zu beschäftigen, die nicht wegen einer in § 72a Absatz 2 SGB VIII genannten Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind.
Voraussetzung für eine Tätigkeit als Übungsleiter in unserer Schülerbetreuung ist daher die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30 Absatz 5 BZRG ohne Eintragungen, das zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein darf. Ohne dieses Dokument ist eine Tätigkeit leider nicht möglich.
Achtung: Ein „normales“ Führungszeugnis ist hierfür nicht ausreichend.
Da die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ein entsprechendes Anschreiben eines Trägers der Jugendhilfe voraussetzt, müssen Sie dieses Dokument noch nicht zusammen mit Ihrer Interessensbekundung als Übungsleiter einreichen.


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