Sie beraten Patienten und Angehorige zu sozialen und sozialrechtlichen Fragestellungen und gewahrleisten und koordinieren eine sichere und patientenadaquate Uberleitung in den nachstationaren Bereich, insbesondere in weitere Rehabilitationsmasnahmen, stationare oder ambulante Pflege oder Hospiz in Zusammenarbeit mit internen und externen Versorgern und Kostentragern. Sie unterstutzen bei der Antragstellung von Leistungen und verhindern die Verweildaueruberschreitung wegen unklarer / ungeordneter nachstationarer Behandlung / hauslicher Situation. Sie nehmen aktiv an interdisziplinaren Fall und Teambesprechungen, Supervisionen und Fortbildungen teil und pflegen Offentlichkeits und Netzwerkarbeit mit externen Anbietern von Pflege, Versorgung und Rehabilitation.