Überprüfung der Bauvorlagen, bautechnischen Nachweise,
Bescheinigungen und Mitteilungen im Rahmen der BauüberwachungWahrnehmung von BauzustandsbesichtigungenUmsetzung von Zwangsmaßnahmen und
Ordnungswidrigkeitenverfahren, sowie Anordnungen zur
GefahrenabwehrÜberprüfung aller baulichen Anlagen und Einrichtungen
hinsichtlich ihres baurechtskonformen ZustandsFeststellung von Mängeln aufgrund von Beschwerden, Anzeigen
und eigenen WahrnehmungenBauverbote verhängen und Weisungen gegenüber den am Bau
Beteiligten