Integrationsmanager/in
Als Integrationsmanager/in sind Sie verantwortlich für die umfassende Beratung von Familien zu Eingliederungsleistungen. Im Rahmen der Sozialgesetzgebung (§106 SGB IX) beraten Sie zu den Möglichkeiten des Zugangs zu Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Einleitung von Verwaltungsverfahren, der Prüfung und Feststellung der Leistungsberechtigung sowie der Widersprüche, Beschwerden und Klagen.
Wir freuen uns darauf, Ihnen bei dieser anspruchsvollen Aufgabe Unterstützung anzubieten.