Die Stadt Dortmund ist eine moderne Großstadtverwaltung mit über 11.000 engagierten Mitarbeiter*innen – und jedes Jahr starten ca. 400 motivierte Azubis und dual Studierende bei uns durch. Bei uns bekommst Du nicht nur eine top qualifizierte Ausbildung, die Sinn ergibt und Spaß bringt, sondern auch die Chance, danach übernommen zu werden. Wir gehören zu den größten Ausbildungsbetrieben im Ruhrgebiet und bieten Dir viele spannende Aufgaben, tolle Entwicklungsmöglichkeiten und ein Umfeld, in dem Deine Arbeit wertgeschätzt wird. Du lernst nicht nur jede Menge, sondern trägst auch dazu bei, Dortmund noch besser zu machen – für Dich, Deine Freund*innen und Deine Nachbarschaft.
Klingt gut? Dann bewirb Dich jetzt und sei im nächsten Ausbildungsjahr dabei!
Auf einen Blick
Beginn: 01.09.2025
Dauer: 3 Jahre und 7 Monate
Bewerbungszeitraum: 01.08.2024 – 31.10.2024
Anwärter*innenbezüge nach LBesG (AW A9):
1. Ausbildungsjahr: 1.555,68 €
2. Ausbildungsjahr: 1.555,68 €
3. Ausbildungsjahr: 1.555,68 €
4. Ausbildungsjahr: 1.555,68 €
Wir übernehmen Deine Studiengebühren der Fachhochschule und zahlen Dir zusätzlich 1.555,68 € monatlich über die gesamte dreijährige Studienzeit. Die Zahlung einer weiteren Zulage wird zurzeit geprüft. Zusätzlich werden Familienzuschläge für Verheiratete und Erziehende gezahlt.
Einstellungsvoraussetzungen:
* Abitur oder die uneingeschränkte Fachhochschulreife
* Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU
* Höchstalter von 36 Jahren bei Studienbeginn
Dein duales Studium
Du absolvierst parallel ein Studium zur*zum Bachelor of Engineering - Vermessung und eine Beamt*innenausbildung im vermessungstechnischen Dienst. Dabei arbeitest du von Anfang an in verschiedenen Behörden und hast bereits während der Ausbildung ein Einkommen.
Es handelt sich hierbei um ein Studium mit der Option einer Beamtenlaufbahn. Das Modell zielt darauf ab, dass begleitend zum Bachelorstudium Vermessung auch die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse für das 1. Einstiegsamt der Beamten-Laufbahngruppe 2 vermittelt werden. Mit Beginn des dualen Studiums wirst Du in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt. Du erhältst daher auch keinen Ausbildungsvertrag, sondern eine Ernennungsurkunde.