Zeitliche Begrenzung:
Die Professur wird entsprechend 45 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) unbefristet besetzt.
Aufgabengebiet:
Die Professur Judischer Film und audiovisuelle Erinnerung umfasst die Betreuung der wissenschaftlichen Fachgebiete Judische Filmgeschichte und forschung, audiovisuelle Erinnerung sowie Antisemitismus im Film mit einem klaren Schwerpunkt auf dem judischen Film. Der*Die Stelleninhaber*in wird zudem die wissenschaftliche Leitung des in Grundung befindlichen Zentrums fur Judischen Film und audiovisuelle Erinnerung ubernehmen. Das Zentrum leistet Vernetzungsarbeit in Bezug auf alle wissenschaftlichen, kunstlerischen und technologisch angewandten Kompetenzen der Filmuniversitat in den genannten Themenfeldern und ist aktiv tatig in der Forschung und in einem erweiterten Transfer (Kommunikation, Beratung, Anwendung), der auch Diskussionsangebote zu Themenbereichen wie Rassismus, Islamophobie und Diskriminierung beinhaltet.
Die Aufgaben der Professur Judischer Film und audiovisuelle Erinnerung werden deshalb im Besonderen umfassen:
Vertretung des Fachgebietes in Forschung, Lehre und Transfer nach innen und ausen
Entwicklung inter und transdisziplinarer Lehr und Lehrforschungsangebote in enger Abstimmung mit den Fakultaten der Filmuniversitat
Enge Vernetzung der Forschungs und Transferaktivitaten mit relevanten Akteur*innen und Projekten innerhalb der Hochschule
Betreuung und Qualifikation wissenschaftlicher und wissenschaftlich kunstlerischer Promotionsvorhaben
Aufbau und Leitung des Zentrums in den o.g. Handlungsfeldern
Vertretung des Zentrums und seiner Anliegen nach ausen
Aktive Einwerbung von Drittmitteln fur Forschung und Transfer
Aktives Mitwirken an der akademischen Selbstverwaltung und Gremienarbeit
Einstellungsvoraussetzungen:
Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus 43 Absatz 1 Nummer 1 bis 4a und Absatz 4 wie folgt:
Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in einem einschlagigen Fachgebiet (z.B. Film oder Medienwissenschaft)
Padagogische und didaktische Eignung, nachzuweisen durch entsprechende Lehrtatigkeit an einer Hochschule / Filmhochschule / Akademie
Besondere Befahigung zu wissenschaftlicher Arbeit, nachzuweisen durch eine qualifizierte Promotion
Zusatzliche wissenschaftliche Leistungen, nachzuweisen durch einschlagige Publikationen im Bereich des judischen Films
Drittmittelerfahrung, nachzuweisen durch entsprechende Projekttatigkeiten
Erwartet werden, nachzuweisen durch entsprechende Aktivitaten, o.a:
Hervorragende Vernetzung in Wissenschaft und Praxis (inkl. Verbande/Politik)
Erfahrung in der erfolgreichen Einwerbung von Drittmitteln und deren Verwaltung
Erfahrung in der Projektleitung
Vielfaltige Erfahrungen mit Transferaktivitaten (filmkulturelle und kuratorische Tatigkeiten, Zusammenarbeit mit Filmsc