Beamtin/Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst (m/w/d)
Ein befristetes Beschäftigungsverhältnis bildet den Einstieg in die Beamtenlaufbahn. Das Gehalt ist anfangs entsprechend der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gezahlt.
Die Ausbildung zur Beamtin oder zum Beamten
* Innerhalb von drei Jahren erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Start der Ausbildung.
* Während der zwei Jahre dauernden Ausbildung erhält man Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW).
Verantwortungsvolle Aufgaben
Als Beamtin oder Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) beaufsichtigt, versorgt und betreut man Gefangene in Justizvollzugseinrichtungen.
Lust mehr zu erfahren?
Einstellungen sind jederzeit möglich - auch vor Ausbildungsstart.