Psychologie in der Sozialen Arbeit und der Kindheitspädagogik - Professur
Folgende Stelle ist vakant:
* Professur (W2) für das Lehrgebiet Psychologie in der Sozialen Arbeit und der Kindheitspädagogik
Beschreibung:
Aufgrund eines personellen Wechsels ist die Fakultät Soziale Arbeit an der HAWK Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen am Standort Hildesheim auf der Suche nach einer qualifizierten Person für eine Professur.
Ziel des Amtes:
Sie verfügen über einen Masterabschluss im Fach Psychologie oder einem vergleichbaren Studiengang, können sich über ausgezeichnete Erfahrungen in der Lehre im Themengebiet freuen und haben wissenschaftliche Expertise gezeigt. Sie unterstützen die Entwicklung unseres Lehrangebots in den Bereichen Grundlagen der Psychologie, Entwicklungspsychologie, Sozialpsychologie, Gesundheit und Resilienz, Entwicklungsstörungen und Klinische Psychologie.
Voraussetzungen:
* Qualifikation für die Ausübung akademischer Lehr- und Forschungstätigkeit
* Kollektive Vereinbarung zur Regelung der Berufs-, Arbeits- und Sozialbedingungen von Professorinnen und Professoren sowie bei der Beamtenbesoldung und -versorgung der BayerischenBeamten-Beschäftigungs- und Beamtendienstleistungsgesetzes
* Gewährleistung fachlicher Leistungen und Qualitätssicherung
* Einbindung in die breite Palette der möglichen Dienstleistungen für Studierende
* Persönliche Reife und Anpassungsfähigkeit sowie Fähigkeit zu effektiver Kommunikation mit unterschiedlichen Interessenvertretern
Bereitschaft:
* Angepasste Teilnahme an dem wissenschaftlichen Diskurs innerhalb der Fakultät und der Universität
* Flexibilität bezüglich bereitgestellter Termine und Inhalte
* Weiterentwicklung innovativer Lehr- und Lernkonzepte
* Beteiligung an laufenden Initiativen der Fakultät und der Universität
Erfordernisse:
* Publikationen im Bereich der Professur
* Richtige und angemessene didaktische Konzepte
* Einführung von Studienangeboten
Weitere Informationen:
Dieser Job steht Ihnen als 80% Tagesvertrag offen. Wir begrüßen Bewerbungen aller Geschlechter und entfremden uns nicht vom Prinzip der Gleichbehandlung gemäß §21 Absatz 3 Niedersächsisches Hochschulgesetz, unter der Voraussetzung, dass sie alle geforderten Qualifikationen erfüllen.