Grundlagen
Bei der Ausübung dieser Rolle beaufsichtigst, versorgst und betreuist du Gefangene in Justizvollzugseinrichtungen.
* Beispielsweise beaufsichtigst du den Tagesablauf der Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt, unterstützt beim Sport, wirkst bei der Beurteilung der Inhaftierten mit und motivierst diese, individuelle Vollzugsziele zu erreichen.
* So hast du großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Vollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen können.
Deine Aufgabe besteht darin, verantwortungsvolle Entscheidungen im innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung zu treffen.
Während deiner Arbeit arbeitest du regelmäßig im Schichtdienst (Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst) und auch an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen. Dafür hast du auch mal unter der Woche frei.
Das ist eine große Chance für dich, in einem krisensicheren Arbeitsplatz in der Landesverwaltung deine Fähigkeiten auszuweiten.
Voraussetzungen
Um diese Rolle ausüben zu können, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
* Mindestens 18 Jahre alt sein und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt sein.
* Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.
* Absolute Bereitschaft haben, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
* Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht besitzen.
Die Ausbildung
Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres und dauert zwei Jahre.
Deine theoretische Ausbildung erfolgt an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal oder Hamm und dauert insgesamt neun Monate.
Im Rahmen der praktischen Ausbildungsabschnitte wirst du mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen absolvieren und unterschiedliche Vollzugsformen kennen lernen.