* Übernahme der fachlichen Verantwortung als „Betriebsleiter“ nach Handwerkerordnung
* Steuerung und Beaufsichtigung des Betriebsablaufs unter Sicherstellung der Rechtsvorschriften
* Erstellung von Angeboten für technische Anlagen einschließlich Termin-, Budget- und Kostenplanung
* Überwachung der Baustellen unter TKQ Aspekten und fachgerechte Abrechnung der erbrachten Leistung
* Mitarbeiterdisposition
* Durchführung von Ortsbegehungen