* Freundliches und hilfsbereites Auftreten
* Serviceorientierung
* Führerschein Klasse B
* Personenbeförderungsschein
(der Schein kann im Rahmen eines Ausbildungsvorschusses vom Unternehmen vorfinanziert werden)
*
o Der Personenbeförderungsschein wird bei der zuständigen Verkehrsbehörde des jeweiligen Wohnorts des/der Taxifahreranwärters/in beantragt.
* Voraussetzungen für die Erteilung des Personenbeförderungsscheins:
o Vollendung des 21. Lebensjahres
o Nachweis des Besitzes einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren oder von 2 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre
o Nachweis der geistigen und körperlichen Geeignetheit sowie Nachweis bestimmter Anforderungen an das Sehvermögen und an die Gesundheit -> Fahreignungsgutachten (DEKRA Begutachtungsstelle für Fahreignung "BfF").
o Nachweis entsprechender Sorgfalt und Zuverlässigkeit, insbes. im Straßenverkehr. Dazu sind der Verkehrsbehörde ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis sowie ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg vorzulegen.
o Nachweis der Ortskenntnis für den Pflichtfahrbereich, in dem der Taxifahrer seinen Beruf ausüben möchte = Ortskundeprüfung, abzulegen beim: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Dezernat III Straßenverkehrsamt/Fahrerlaubnisbehörde Am Flugplatz Köthen (Anhalt)
Der Personenbeförderungsschein kann maximal auf eine Dauer von 5 Jahren ausgestellt werden. Danach prüft die zuständige Verwaltungsbehörde, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung der Fahrerlaubnis noch vorliegen und verlängert sie im positiven Fall – ebenfalls um maximal 5 Jahre. Ab der Vollendung des 60. Lebensjahres muss sich der Inhaber oder Anwärter auf einen Personenbeförderungsschein einer besonderen Eignungsprüfung unterziehen, dieser Nachweis kann auf Basis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erbracht werden.
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