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Amtsverwaltung Schrevenborn
Frau Jennifer Roner
Tel.: 0431 24 09 109
Ausbildungsplatz gem. Soldatenversorgungsgesetz
Das Amt Schrevenborn, bestehend aus den Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen, bietet zum 01.08.2026
im Rahmen des Stellenvorbehaltes nach dem Soldatenversorgungsgesetz einen Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m, w, d)
in der Kommunalverwaltung.
Dieser Ausbildungsplatz ist eingliederungsberechtigten Soldat*innen vorbehalten. Die Ausschreibung eines Ausbildungsplatzes ohne diese Bildung erfolgt Ende des Jahres 2025.
Die dreijährige Ausbildung findet im Wechsel in Theorie und Praxis statt. Die Theorie wird im Blockunterricht von 6-8 Wochen am Berufsausbildungszentrum in Plön vermittelt. An der Verwaltungsakademie in Bordesholm finden der Verwaltungseinführungslehrgang mit der Zwischenprüfung (ca. 6 Wochen im Herbst des zweiten Lehrjahres) und der Verwaltungsabschlusslehrgang mit der Abschlussprüfung (ca. 12 Wochen im Frühjahr des dritten Lehrjahres) statt. In den Praxisphasen durchlaufen Sie die verschiedenen Ämter und Sachgebiete der Amtsverwaltung, z. B. das Haupt- und Ordnungsamt, das Amt für Finanzen, die Bauverwaltung oder das Sozialamt. Von A wie Asylangelegenheiten bis Z wie Zweitwohnungssteuer - dort lernen Sie das abwechslungsreiche Aufgabenspektrum kennen.
Das zeichnet Sie aus:
* ein Eingliederungsschein nach § 14 Soldatenversorgungsgesetz,
* ein qualifizierter Mittlerer Schulabschluss,
* das Interesse an rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Themen,
* ein bürger- und serviceorientiertes Verhalten,
* Teamfähigkeit,
* Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit.
Darauf können Sie sich freuen:
* eine vielseitige und qualifizierte Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) mit guter beruflicher Perspektive,
* ein Ausbildungsentgelt nach Tarifvertrag (Stand Juli 2025)
o 1. Ausbildungsjahr: 1.368,26 €
o 2. Ausbildungsjahr: 1.418,20 €
o 3. Ausbildungsjahr: 1.464,02 €
* 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr,
* sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes,
* Zahlung eines Zuschusses zum Jobrad oder Jobticket,
* ein Arbeitgeber, dem familienfreundliche Arbeitsbedingungen und gesundheitsfördernde Angebote, wie betriebliches Gesundheitsmanagement mit Gesundheitstag, Entspannungs- und Massageangeboten am Herzen liegen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt!
Das Amt Schrevenborn setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerber*innen bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zudem werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung mit Motivationsschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen bis zum 15.08.2025!
Ihr Personal-Team
des Amtes Schrevenborn