Ihr Aufgabengebiet
:
1. Sachverhaltsaufklärung und Informationsaustausch mit Ausländerinnen und Ausländern und deren Vertretern
2. Bearbeitung und rechtliche Prüfung von Anträgen auf Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln beziehungsweise von Reiseausweisen, Gestattungen und Duldungen
3. Überprüfung und Sanktionierung der Teilnahmeverpflichtung zum Integrationskurs
4. Beantwortung von Anfragen, insbesondere Standesamtsanfragen und Anfragen der Einbürgerungsbehörde
5. Ausstellung von Bescheinigungen
6. Pflege und Erfassung der Daten ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Fachanwendungen LaDiVA|KM-Ausländer und Ausländerzentralregister sowie in der elektronischen Ausländerakte
Wir setzen voraus:
7. vorzugsweise einen Abschluss in einem Verwaltungsberuf (z. B. Verwaltungsfachangestellte, Justizfachangestellte, Rechtspflege), alternativ kommt auch die Besetzung der Stellen mit Rechtsanwalts- oder Notariatsfachangestellten oder Personen mit juristischem oder verwaltungswissenschaftlichem Abschluss in Betracht, wenn die Bereitschaft besteht, sich in das Verwaltungs- und Ausländerrecht intensiv einzuarbeiten
8. gute Kommunikationsfähigkeit und interkulturelle Kompetenz
9. selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
Von Vorteil sind:
10. Berufserfahrung im öffentlichen Dienst
11. Kenntnisse im Verwaltungs- und Ausländerrecht
Wir bieten:
12. Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9a TVöD
13. Sonderzahlungen nach TVöD
14. betriebliche Altersversorgung bei der Zusatzversorgungskasse Darmstadt (ZVK)
15. kostenloses JobTicket für das gesamte RMV-Gebiet
16. abwechslungsreiche Tätigkeit
17. familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Belange
18. Arbeitsplatz in zentraler Lage mit guter Verkehrsanbindung und zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten
19. betriebliches Gesundheitsmanagement
20. Fortbildungsangebote zur fachlichen und persönlichen Weiterbildung
21. abwechslungsreiches Speisenangebot im Betriebsrestaurant
Die Stellen können in Teilzeit besetzt werden.
Anerkannt schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Qualifikation im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.