PIn der Kreisverwaltung Pinneberg ist die Stelle strongder Landrätin/des Landrates (m/w/d) /strong zum neu zu besetzen. Die Landrätin/der Landrat wird gemäß §§ 43-45 der Kreisordnung Schleswig-Holstein durch den Kreistag des Kreises Pinneberg nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wahl findet am statt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. /ppFür Rückfragen steht Ihnen die Fachdienstleiterin Personal, Frau Petra Thies-Klapp, Telefon, zur Verfügung. /ppSie finden den vollständigen Text der Stellenausschreibung unter karriere.kreis-pinneberg.de, Menüpunkt „Stellenanzeigen“. /ppbrkorrekter Einsatzort, siehe Anhang /p