* Wahrnehmung der Aufgaben eines Strahlenschutzbeauftragten (SSB)
* Wahrnehmung der Aufgaben eines Medizinphysikexperten (MPE)
* Mitarbeit bei der Antragsstellung und Etablierung neuer Therapieverfahren der Nuklearmedizin
* Erstellung von Arbeitsanweisungen und Handlungshilfen für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen und medizinischen Geräten
* Durchführung und Überprüfung der regelmäßigen Qualitätskontrollen diagnostischer und therapeutischer Geräte
* Planung von Reparaturen und Wartungen gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
* Mitarbeit bei der Patientendosimetrie im Zuge nuklearmedizinischer Therapien
* Durchführung nuklearmedizinischer Therapien in Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Personal
* Einlagerung und Freigabe radioaktiver Reststoffe aus der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie in flüssiger und fester Form gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
* Teilnahme an der 24h-Rufbereitschaft der Abteilung Medizinphysik