* Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Erziehungshilfe, Tagesgruppen, Jugendwohnheimen, Einrichtungen nach § 19 SGB VIII, Internaten, Schülerwohnheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe (SGB XII und SGB IX) (§§ 45 bis 48a SGB VIII) wahr
* Grundsatzangelegenheiten und Weiterentwicklung der stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung nach den §§ 45 – 48a SGB VIII
* Beratung von Trägern von stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe während der Planung und Betriebsführung
* Beratung der Fachkräfte in schwierigen Fällen
* Beratung, Planung, Betriebsführung und Weiterentwicklung bedarfsgerechter örtlicher und überörtlicher Angebote
* Grundsatz- und Kooperationsfragen stationärer und teilstationärer Einrichtungen für Minderjährige, z. B. trägereigene Schule, Tagesgruppe, Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Justiz und Angebotsträger der Jugendhilfe, Berufsausbildung, betreute Wohnformen, Jugendhilfestationen, Modellprojekte, Unterbringung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger erlebnispädagogischen Maßnahmen
* Beratung der örtlichen Träger bei der Auswahl einer Einrichtung in schwierigen Einzelfällen
* Krisenintervention und Beschwerdemanagement bei der Bearbeitung von Vorfällen in Einrichtungen
* Beratung von Jugend- und Sozialämter bei der Heimplatzsuche
* Zentrale Beratungsstelle Kinderschutz im Bereich Planung, Organisation und Durchführung von Fortbildungen für die Kinderschutzdienste in Rheinland-Pfalz, außerdem im Bereich der Durchführung des Verfahrens der Landesförderung im Rahmen der Auswertung der Jahresberichte und der Statistik der Kinderschutzdienste
* Geschäftsstelle Landesjugendhilferat
* Sie besitzen einen mit Mastergrad oder ein gleichwertiges erfolgreich absolviertes Hochschulstudium der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Psychologie oder ein rechtswissenschaftliches Hochschulstudium mit zweitem juristischen Staatsexamen (Volljuristin/ Volljurist)
* Sie verfügen über sehr gute Kenntnis-se des Kinder- und Jugendhilferechts sowie Kenntnisse verwandter Sozialgesetze, insbesondere SGB IX, und des Verwaltungsrechts sowie der Strukturen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
* Sie bringen mehrjährige Berufserfahrung, Führungskompetenz und Teamfähigkeit mit
* Sie besitzen die Fähigkeit zu kooperativem, konzeptionellem und strategischem Arbeiten
* Sie haben eine ausgeprägte Beratungskompetenz
* Sie bringen hohe Einsatzbereitschaft und großes Engagement für unser kinderfreundliches Land Rheinland-Pfalz mit
* Vergütung durch tarifliche Eingruppierung nach Entgeltgruppe 14 TV-L
* Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen kann die Beschäftigung im Beamtenverhältnis (Bündelungsdienstposten A 13 – A 15) erfolgen.
* Mitverantwortlichkeit für das soziale Klima im Land
* Krisensicherer Arbeitsplatz
* Zusätzliche Betriebliche Altersversorgung (VBL) für Beschäftigte
* Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche und fachliche Weiterbildung
* Flexible Arbeitszeiten durch Gleitzeitmodell und Ausgleich von Zeitguthaben
* Option auf Mobiles Arbeiten
* Bis zu 30 Urlaubstage im Jahr und zusätzlich freie Tage am 24. und 31.12.
* Vergünstigtes Deutschlandticket am Standort Mainz
* Attraktive betriebliche Gesundheitsförderung, z.B. Yoga-Kurse, Lauftreffs und Rückenkurse
* Teilnahmemöglichkeit an Teamevents wie Betriebsausflügen
* Dienstradleasing