Erzieher/in in der Praxisintegrierten Ausbildung
Das Berufsbild des Erziehers/der Erzieherin ist ein wichtiger Baustein der frühpädagogischen Erziehung. Die Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsaufgaben umfassen die Hauptaufgaben von Erzieher/innen in der Kindertageseinrichtung.
Sie beobachten das Verhalten sowie den Entwicklungsstand der Kinder. Die Anwendung pädagogischer Methoden steht dabei im Vordergrund. Der Erzieher/die Erzieherin steht den Eltern informierend und beratend zur Seite und betreut Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren.
Nähere Informationen zu den städtischen Familienzentren finden Sie auf unserer Website.
Wir bieten Ihnen:
* eine vielseitige Ausbildung mit hohen Übernahmechancen,
* einen interessanten und abwechslungsreichen Ausbildungsberuf,
* eine professionelle und kompetente Anleitung und Begleitung während der Ausbildung,
* fachrichtungsübergreifende und fachrichtungsbezogene Lernbereiche sowie Differenzierungsbereiche
* Fortbildungen
* ein offenes und motiviertes Team, das Sie während Ihrer Ausbildung begleitet
* eine bunte Trägervielfalt mit sieben Kindertageseinrichtungen
Ablauf der Ausbildung:
Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird wie folgt aufgeteilt:
1. Ausbildungsjahr: 3 Tage Schule und 2 Tage Praxis in einem Familienzentrum
2. und 3. Ausbildungsjahr: 2 Tage Schule und 3 Tage Praxis in einem Familienzentrum
Zusätzlich wird im zweiten Ausbildungsjahr ein insgesamt achtwöchiges Praktikum absolviert.
Prüfung: Eine schriftliche Prüfung mit möglicher mündlicher Prüfung zum staatlich geprüften Erzieher/in mit anschließendem Kolloquium zum Erwerb des staatlich anerkannten Erziehers.
Voraussetzungen:
* Abgeschlossene Hochschulreife oder einen Nachweis über ein zusammenhängendes Praktikum von 240 Stunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung,
* Fachhochschulreife in der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen oder
* Fachhochschulreife und Abschluss der Höheren Berufsfachschule des Sozial- und Gesundheitswesens oder
* Fachhochschulreife (die nicht im Sozial- und Gesundheitswesen erworben wurde, wenn ein Nachweis über ein zusammenhängendes Praktikum von 240 Stunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung erbracht wird) oder
* Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in o.ä.) von mindestens zweijähriger Dauer oder
* Abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer, wenn ein Nachweis über ein zusammenhängendes Praktikum von 240 Stunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung erbracht wird oder
* Mindstens fünfjährige Vollzeittätigkeit im sozialpädagogischen Bereich
* Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
* Bescheinigung einer Schulung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 und § 42 Infektionsschutzgesetzes
* Nachweis über Masernschutzimpfung
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